Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?
Ein klassischer Fall: Ein entspannter Abend, Sie sitzen mit ihrem Kameraden auf der hellen Couch, schauen sich einen Film an und trinken Rotwein. Dabei verschüttet der Gast versehentlich den Inhalt seines Glases auf der Couch - die Flecken sind hartnäckig und lassen sich nicht mehr entfernen. Kein Problem bei einer Privathaftpflichtversicherung (PHV), die eigentlich jeder hat. Schließlich haben die meisten Deutschen die Bedeutung dieser Policen erkannt - nur leider gehört ihr Bekannter zu den knapp 20 Prozent der Bundesbürger, die laut einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf verzichtet haben. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings ist er knapp bei Kasse und kann die Kosten für ein neues Möbelstück nicht übernehmen.
Forderungsausfalldeckung
Es bleibt also an Ihnen hängen, sich eine neue Couch zuzulegen. Es sei denn, Sie haben bei ihrer Privathaftpflicht aufgepasst und auf eine Forderungsausfalldeckung geachtet. Dann nämlich kommt ihr eigener Versicherer für den Schadenersatz auf. "Die Forderungsausfalldeckung als Eigenschutz, wenn der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht leisten kann, stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die heute in fast allen guten Produkten enthalten ist", so Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. Das war nicht immer so. Vor zehn Jahren war diese Klausel (falls überhaupt) wohl nur vereinzelt in Top-Tarifen zu finden. Und dann auch nicht im gleichen Umfang wie heute.
Tarifcheck
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist private Haftpflichtpolicen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Doch meist haben sich Kunden die Verträge vor Jahren oder gar Jahrzehnten zugelegt, in einen Ordner abgeheftet und nicht wieder herausgeholt. Diese Verträge sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und schlichtweg veraltet. Der Markt unterliegt aber einem ständigen Wandel. Leistungen, die vor ein paar Jahren als Besonderheit galten, sind heute teilweise zum Standard geworden und oft bereits in den Basislinien der Versicherer enthalten. Ein versierter Versicherungsmakler kennt die besten Optionen.
Spätestens wenn sich die persönliche Situation eingehend ändert, ist eine Überprüfung der Privathaftpflichtversicherung ratsam, empfiehlt Arend Arends, Vorstandsvorsitzender der NV Versicherung. "Beispiele hierfür können das erfolgreiche Beenden der Berufsausbildung, die Gründung einer eigenen Familie oder der Hausbau oder Hauskauf sein", so Arends weiter. "Zudem sollte man zum Beispiel als Mieter einer Mietwohnung zwingend darauf achten, dass die Mietsachschäden ausreichend versichert sind". Ein solcher Mietschaden liegt vor, wenn etwa aus Unachtsamkeit die Badewanne überläuft und es daraufhin zu einem erheblichen Wasserschaden an Wänden und Decken kommt.
Versicherungssumme prüfen
Ein besonderes Augenmerk gilt der Überprüfung der vereinbarten Versicherungssumme, hier ist der Makler sowie auch der Kunde in der Pflicht. Denn mitunter sind nur Summen von DM 1 oder 2 Millionen versichert. "Bei der Deckungssumme spielt der Faktor Zeit eine Rolle. Sie sollte so hoch bemessen sein, dass der Versicherungsnehmer auch langfristig auf der sicheren Seite steht", regt Fermin Fuentes, stellvertretender Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag Privatkunden bei der Haftpflichtkasse, an. "Aktuell sollte die Deckungssumme nicht kleiner als € 10 Millionen sein. Um auch langfristig die technisch-gesellschaftlichen Entwicklungen ausreichend zu berücksichtigen, ist man mit einer Deckungssumme von € 50 Millionen auf der sicheren Seite".
Sinnvolle Deckungserweiterungen
Welche weiteren Leistungserweiterungen gibt es, die eine gute Police beinhalten sollte? Zu den wichtigen Punkten gehört neben dem Einschluss der groben Fahrlässigkeit u.a. die Absicherung deliktunfähiger Personen und Kinder. Was ist darunter zu verstehen? Die Haftpflichtversicherer übernehmen meist nur Schäden, die deliktfähige Personen verursachen. Kleine Kinder oder Demenzerkrankte gehören in der Regel nicht dazu.
Enthält die Police jedoch eine Deliktunfähigkeitsklausel, so zahlt der Versicherer auch dann, wenn die sechsjährige Tochter z.B. mit ihrem Fahrrad das geparkte Auto eines Nachbarn beschädigt. Hier ist allerdings auf Leistungsdeckel in Höhe von etwa € 50.000 bis 100.000 zu achten. Toptarife leisten bis zur vollen Versicherungssumme.
Gefälligkeitsschäden dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden - Beispiel: Ein Nachbar hilft beim Umzug und lässt den Fernseher fallen. Des weiteren das private und berufliche Schlüsselrisiko - wenn dem Versicherungsnehmer ein ihm anvertrauter Schlüssel verloren geht und Schadenersatz verlangt wird.
Einschluss neuer Hobbys
Dass in älteren Haftpflichtverträgen bestimmte Leistungen nicht abgedeckt sind, liegt oftmals daran, dass es bestimmte Hobbys noch nicht gab, wie etwa Drohnen und Elektrofahrräder. "Für Fahrer eines Elektrorads, Pedelecs oder E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig", erläutert Siegfried Karle, Präsident Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis max. 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von max. 25 Stundenkilometer beschleunigt, ist meist in der PHV eingeschlossen. Um ganz sicher zu gehen, sollte der Verbraucher das Bedingungswerk prüfen oder aber sich eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer einholen.
Auch die intensivere Nutzung des Internets kann neue Risiken zur Folge haben. Einige Haftpflichtversicherer bieten mittlerweile einen darauf abgestimmten Baustein als Zusatz zur Privathaftpflicht an. Dafür bekommen Kunden dann Assistance-Leistungen, d.h. etwaige Hilfe dabei, das Internet nach widerrechtlich geposteten Filmen, Bildern oder Texten zu durchforsten und Seitenbetreiber sowie Suchmaschinen aufzufordern, diese Daten zu entfernen. Natürlich müssen hier Interessenten ebenso auf mögliche Deckel achten - etwa bis zu € 5.000 oder eine bestimmte Zahl an Schadenfällen p.a.
Vertragswechsel
Ist ein Wechsel des Anbieters problemlos möglich? Ja, aber nur wenn in den vergangen Jahren keine Schäden reguliert wurden. Bei Vorschadenbelästigung empfiehl es sich, dies mit dem gewünschten neuen Versicherer im Vorfeld zu klären. Auf keinen Fall den bestehenden Vertrag kündigen, bevor eine Zusage vom neuen Anbieter vorliegt.
Timo Suchert, Leiter Produktentwicklung SHU bei der VHV rät, dass bei einem Wechsel der neue Vertrag eine Besitzstandsgarantie beinhalten sollte. "Diese Garantie gewährleistet, dass Leistungen des alten Vertrags im Schadenfall gelten, auch wenn diese Leistungen beim neuen Versicherer nicht inkludiert sind". Arend Arends von der NV befürwortet darüber hinaus auch eine Best-Leistungs-Garantie wie sie die NV anbietet. "Wenn ein Kunde Kenntnis davon erhält, dass im Versicherungsfall ein anderes Versicherungsunternehmen in Deutschland einen weitergehenden Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen anbietet, so steht ihm dieselbe Leistung bei der NV zu", führt Arends aus. Damit fällt die Notwendigkeit zur ständigen Überprüfung der Verträge zweifelsohne ein Stück weit weg.