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    Staatliche Erwerbsminderungsrente wird deutlich überschätzt

    Im Zuge einer Rentenreform zum 01. Januar 2001 trat eine deutliche Verschlechterung der staatlichen Versorgung für erwerbs- und berufsunfähiger Bürger in Kraft. Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit (EMR)  ersetzt für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

    1,8 Millionen Leistungsempfänger

    Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen im vergangenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Bürger entsprechende Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, sofern der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgegangen werden kann. Im Gegensatz dazu zahlt die EMR ausschließlich, wenn nur noch eine gewisse Anzahl zu leistender Arbeitsstunden möglich ist - egal in welchem Beruf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob überhaupt ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    Geringe Leistung

    Die staatliche Rente bei voller Erwerbsminderung, die derjenige erhält, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, beträgt rund 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Auskunft der DRV liegt die Rente in den neuen Bundesländern bei € 863 sowie in den alten bei € 827. Die EMR ist beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

    Ist der Erwerbstätige in der Lag

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    Juni 22 2021

     

     

     

    Quelle: BVI Bundesverband Investment und Asset Managment e.V., Frankfurt am Main

    Quelle: BVI Bundesverband Investment und Asset Managment e.V., Frankfurt am Main

     

    Typische Anlegerfehler und Fonds 2020 besser als ETFs

    Die 6 typischen Anlegerfehler

    Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:

    1. mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)

    2. Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)

    3. Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)

    4. Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)

    5. riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)

    6. Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche P

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    Juni 11 2021

    Steht dem Gassigeher ein Schmerzensgeld zu?

    Es hat sich folgender Fall ereignet: Seit Jahren geht eine Frau aus Gefälligkeit mit dem Hund ihres im Schichtdienst arbeitenden Nachbarn Gassi. Für alle Beiteiligten eine Win-win-Situation. Der Hund gilt als lieb und ruhig.

    Katze in der Dämmerung

    Über Jahre herrschte eitel Sonnenschein, bis der Hund eines Abends in der beginnenden Dämmerung eine Katze wahrnahm und seinem Jagdtrieb folgend, ihr versuchte nachzusetzen. Von dieser plötzlich auftretenden Aktion wurde die Frau völlig überrascht und zu Boden gerissen, wobei sie mit der Schulter auf die Bordsteinkante fiel.

    Forderung auf Schadenersatz

    Die Verletzung, die dieser Sturz verursachte war so schwer, dass die Frau seit diesem Zwischenfall in ihrer Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt ist. Aufgrund dessen forderte sie von ihrem Nachbarn Schadenersatz und Schmerzensgeld und wandte sich hierzu an das zuständige Landgericht Coburg.  

    Halter haftet grundsätzlich für Schäden

    Grundsätzlich haftet der Hundehalter für den Schaden, der durch den Vierbeiner herbeigeführt wurde, so die Meinung der Richter. Dies gilt auch dann, wenn das Tier des Beklagten als gutmütig und ruhig beschrieben wird. Durch das unerwartete Folgen der Katze entstand eine Gefahr, die aus der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens resultierte.

    Kein stillschweigender Haftungsve

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      Wetter in Wunsiedel
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