Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?
Ein klassischer Fall: Ein entspannter Abend, Sie sitzen mit ihrem Kameraden auf der hellen Couch, schauen sich einen Film an und trinken Rotwein. Dabei verschüttet der Gast versehentlich den Inhalt seines Glases auf der Couch - die Flecken sind hartnäckig und lassen sich nicht mehr entfernen. Kein Problem bei einer Privathaftpflichtversicherung (PHV), die eigentlich jeder hat. Schließlich haben die meisten Deutschen die Bedeutung dieser Policen erkannt - nur leider gehört ihr Bekannter zu den knapp 20 Prozent der Bundesbürger, die laut einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf verzichtet haben. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings ist er knapp bei Kasse und kann die Kosten für ein neues Möbelstück nicht übernehmen.
Forderungsausfalldeckung
Es bleibt also an Ihnen hängen, sich eine neue Couch zuzulegen. Es sei denn, Sie haben bei ihrer Privathaftpflicht aufgepasst und auf eine Forderungsausfalldeckung geachtet. Dann nämlich kommt ihr eigener Versicherer für den Schadenersatz auf. "Die Forderungsausfalldeckung als Eigenschutz, wenn der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht leisten kann, stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die heute in fast allen guten Produkten entha
Pedelec-Unfälle auf hohem Niveau
(85 x gelesen)Pedelec-Unfälle auf hohem Niveau
Ob auf dem Arbeitsweg, in der Freizeit oder als sportliches Fortbewegungsmittel – Pedelecs sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch mit der steigenden Zahl an Nutzern nehmen auch die Unfälle drastisch zu. Waren es 2014 noch rund 2.200 registrierte Unfälle mit Personenschaden, sind es inzwischen fast 24.000 pro Jahr – mehr als eine Verzehnfachung binnen weniger Jahre.
Pedelec vs. E-Bike
• Pedelecs: Pedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie gelten rechtlich als Fahrrad, können ohne Führerschein gefahren werden und werden in Unfallstatistiken separat erfasst.
• E-Bikes: Fahrzeuge, die den Fahrer auch über 25 km/h unterstützen, werden als Kleinkrafträder klassifiziert. Sie unterliegen strengeren Regelungen und sind häufig in den Unfallstatistiken nicht mehr enthalten.
Zur Einordnung: Etwa 90 Prozent des Marktes für Elektroräder machen Pedelecs aus. Der Begriff "E-Bike" wird im Alltag oft fälschlicherweise als Oberbegriff für alle elektrisch unterstützten Fahrräder verwendet, obwohl damit meist Pedelecs gemeint sind.
Höheres Tempo, schwerere Folgen
Pedelec-Fahrer sind oft schneller unterwegs als klassische Radfahrer, und genau das wird ihnen zum Verhängnis. Wer mit 25 km/h auf ein Hindernis prallt, erlebt eine ganz andere Aufprallenergie als bei gemäßigten 15 km/h.
KS/Auxilia - Ein Mountainbike-Ausflug mit Folgen
(94 x gelesen)KS/Auxilia - Ein Mountainbike-Ausflug mit Folgen
Anbei ein Schadenbeispiel des Rechtsschutzversicherers KS/Auxilia, das in JUR-Life 03/2025 veröffentlicht wurde. Ich bedanke mich bei KS/Auxilia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Sei es nach Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – Versicherungen sollen in schwierigen Situationen finanzielle Sicherheit bieten. Doch nicht selten kommt es vor, dass Leistungen gekürzt, verzögert oder ganz verweigert werden. Wer unterstützt die Kunden, wenn sich eine Versicherung querstellt? Gibt es einen starken Partner an der Seite?
Rechtsschutzversicherung unterstützt notfalls auch vor Gericht
Ja, die einzige Versicherung, die Kunden hier unterstützt ist die Rechtsschutzversicherung. Sie hilft, Ansprüche durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Denn ohne starke Unterstützung kann ein Streit mit einer Versicherung nicht nur emotional, sondern vor allem langwierig und kostspielig werden.
In unserem Fall des Monats erlebt Peter S. genau das: Nach einem schweren Mountainbike-Unfall ist er monatelang körperlich eingeschränkt. Seine private Unfallversicherung bezweifelt die langfristigen Folgen und verweigert die Leistung. Mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung fordert er ein, was ihm zusteht. Wird Peter S. die ihm zustehenden Leistungen erhalten?
Ein Mountainbike-Ausflug mit Folgen
Peter S. ist
Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
(222 x gelesen)Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.
Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern
Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:
Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbela