Pflege - Deutsche sorgen unzureichend vor
(2935 x gelesen)Pflege - Deutsche sorgen unzureichend vor
Die Kosten der stationären Pflege steigen unaufhaltsam. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen liegt mittlerweile bundesweit zum 01. Juli dieses Jahres bei € 2.015. Zum Vergleich: am 01.01.2020 waren es € 1.940 und zum 01.07.2019 gar nur € 1.891. Obwohl die Kosten stark anstiegen, ist die Anzahl der Bürger die eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, vergleichsweise gering.
Zwei Drittel der Haushalte können sich vollstationäre Pflege maximal ein Jahr leisten
Wie kann man diese Kosten ohne Absicherung überhaupt aufgefangen? Hierzu wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, anhand der Vermögens- und Einkommensdaten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), die finanzielle Belastung durch einen auftretenden Pflegefall untersucht. Zugrunde lagen die Vermögensdaten der Haushalte mit Fokus auf Erwerbstätige zwischen dem 45. und 65. Lebensjahr, sowie der auf Rentner. Das Ergebnis ist erschreckend. Rund zwei Drittel der beiden Haushaltsgruppen sind nicht in der Lage, die vollstationäre Dauerpflege für eine Person über einen Zeitraum von einem Jahr aus eigenem Vermögen zu bestreiten.
Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2050 verdoppeln
Schätzungen zufolge verdoppelt sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050. Schon heute liegt die Gefahr einmal selbst Pflegep
Sturzgefahr im Herbst und Winter
(2595 x gelesen)Sturzgefahr im Herbst und Winter
Es ist ein schönes Bild, wenn im Herbst das bunte Laub von den Bäumen fällt oder Schneeflocken vom Himmel fallen. Auf dem Boden kann dies allerdings zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders bei Regen lässt nasses Laub oder überfrierende Nässe einen Gehweg schnell zur Rutschbahn werden. Deshalb müssen die Blätter regelmäßig beseitigt werden bzw. Schnee geräumt werden. Doch wer ist dafür eigentlich zuständig?
Gesetzliche Regelung
Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen oder Temperaturen um null Grad können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.
Verkehrssicherungspflicht
Im Bereich der Straßen und Gehwege sind für die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinden zuständig. Die wiederum übertragen diese Pflicht üblicherweise per Satzung auf die Immobilienbesitzer. Und die Vermieter unter den Immobilienbesitzern geben die Räum- und Streupflicht dann wieder per Mietvertrag an ihre Mieter weiter.
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Was ändert sich 2021?
(4608 x gelesen)Was ändert sich 2021?
Zu Beginn des nächsten Jahres kommen einige Änderungen auf uns zu - hier ein Überblick:
1) Kranken- und Pflegeversicherung
Steigender Zusatzbeitrag zur GKV
Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, welches bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herangezogen wird von € 56.250 auf € 58.050. Ferner erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozentpunkte.
Grenze für Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) plus Arbeitgeberzuschuss steigt
Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich fortan privat versichern möchten, benötigen im Jahr 2021 ein Mindestbruttogehalt von € 64.350 (vorher € 62.550). Für privat Krankenversicherte gibt es außerdem gute Neuigkeiten, denn der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich € 367,97 auf € 379,74.
2) Geldanlage / Altersvorsorge
(Teil-)Abschaffung des Solidaritätsbeitrags
Für etwa 90 Prozent der heute Zahlenden entfällt der Solidaritätsbeitrags ab Januar 2021 vollständig - Details dazu finden Sie in folgendem Blogartikel.
Basis-Rente - höherer Beitrag ansetzbar
Basis-Rentenbeiträge werden als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ab Januar 2021 steigt der mögliche Betrag dafür auf vorauss
Bei Pflegebedürftigkeit greift Staat auch auf Enkel zu und Anlageverhalten in der Coronakrise
(4510 x gelesen)Bei Pflegebedürftigkeit greift Staat auch auf Enkel zu und Anlageverhalten in der Coronakrise
1) Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen
In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Wenn die Pflegekosten das Budget des Pflegebedürftigen übersteigen und keine Vorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, springt der Staat zunächst ein. Im Anschluss versucht er seine Auslagen zurückzubekommen, etwa bei den Kindern, sofern diese gut verdienen. Er darf aber auch auf im Namen der Enkelkinder angelegte und besparte Lebensversicherungen und Sparkonten zugreifen, wie ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Celle bekräftigt hat.
Zu verhandeln war, ob Bonussparkonten, die eine Großmutter 2003 und 2005 für ihre beiden Enkel angelegt und mit € 50 monatlich bespart hatte, vor dem Zugriff des Staates sicher sind. Immerhin liefen die Konten auf die Namen der Enkel. Mit der Entscheidung pro Sozialträger haben die Richter für Verunsicherung gesorgt: Wie kann man seinen Enkelkindern auf sichere Weise Geld zukommen lassen, ohne dass es später wieder eingezogen werden kann? Zur Disposition stehen generell Schenkungen, die nicht als Anstandsschenkung gelten. In letztere Kategorie fallen beispielsweise Hochzeitsgeschenke. Liegt der Zweck dagegen im Kapitalaufbau, wie auch bei einer Kapitallebensversicherung, hat der Staat prinzipiell ein Zug