Unfallversicherung Schadenbeispiele - wann leistet der Versicherer?
(3973 x gelesen)Unfallversicherung Schadenbeispiele - wann leistet der Versicherer?
Laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestanden hierzulande im Jahr 2019 rund 25,8 Millionen Unfallversicherungsverträge. 564 Beschwerden erreichten in dieser Versicherungssparte den Versicherungsombudsmann - im Vorjahr waren es 619 Fälle.
Aufgabe des Versicherungsombudsmannes
Der Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier (Leipziger Str. 121, 10117 Berlin) vermittelt bei Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Kunden. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht fungiert als unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Versicherte, die sich ungerecht behandelt fühlen. Im Zuge einer außergerichtlichen Streitbeilegung ist er berechtigt Versicherer bei Streitwerten bis € 10.000 zur Leistung zu verpflichten.
Gutachten sind häufiger Beschwerdegrund
Wie in den Vorjahren auch, war die Relevanz der für die Abrechnung der Versichertenleistung herangezogenen Gutachten ein häufiger Beschwerdegrund. Regelmäßig zweifeln geschädigte Kunden die Neutralität der Sachverständigen an, da diese von den Versicherungsgesellschaften beauftragt (und bezahlt) werden.
Das ist keine einfache Situation für den Ombudsmann, der selbst nicht als Gutachter auftreten darf. Im ersten Schritt kann er nicht mehr tun als dar
ETF - Achtung Billigfalle Teil II
(2617 x gelesen)ETF - Achtung Billigfalle Teil II
Wirre Theorien werden aufgestellt
Wer hat nicht die Grafik gesehen, in der dargestellt wird, wie sich ein Prozent mehr Kosten auf den Erfolg langfristig auswirkt. Doch wo ist da der Denkfehler? Nehmen wir als Beispiel einfach einen Aktienmarkt wie den deutschen DAX, der sich langfristig mit ca. acht Prozent Kurssteigerung im Jahr entwickelt. Gebühren reduzieren diese Marktrendite. So beispielsweise automatisch bei einem DAX-ETF um die Fondskosten. Theoretisch auch bei einem aktiven Fonds, denn dieser hat ebenso eine Kostenkomponenten, die sogar höher ist. Bisher ist die Theorie richtig.
Theoretischer Denkfehler
Ab hier beginnt jedoch der theoretische Denkfehler. Diese Theorie setzt voraus, dass das Management gar nicht in das Portfolio eingreift und das Gleiche macht wie der DAX. Am besten wäre es, das Management wäre nicht vorhanden, denn jeder Eingriff in das Aktienportfolio verändert die Rendite deutlich. Das bedeutet aber: Nur ohne Management können die Kosten eins zu eins verglichen werden. Eine Theorie, die im normalen Leben nie vorkommt! Denn aktiv heißt, dass der Manager entsprechend handelt.
Qualität kostet
Doch auch bei der Geldanlage gilt die Regel aus dem normalen Alltag: „Qualität kostet”. Wir sehen es als eine Selbstverständlichkeit an, dass Biofleisch deutlich teurer ist als Fleisch aus M
ETF - Achtung Billigfalle Teil I
(2775 x gelesen)ETF - Achtung Billigfalle Teil I
Wenn beim Preisschild 50 % Rabatt ausgeschildert ist, schlägt das Herz höher und wir sind eher bereit, den Artikel zu kaufen, als wenn gleich der reduzierte Preis ohne entsprechenden Rabatt ausgezeichnet wäre. Das ist im Menschen dank dauernder Werbebotschaften tief verankert, denn wir versuchen natürlich so wenig Geld wie möglich auszugeben oder ein Schnäppchen zu machen. Bei der Geldanlage ist es ähnlich. Sobald das Thema Kosten auf den Tisch kommt, schaltet die Vernunft komplett ab.
Strategie ausschlaggebend
Es stellt sich nüchtern die Frage: Wie wirken sich Gebühren auf den Erfolg einer Geldanlage wirklich aus? Das Ergebnis ist überraschend, denn Gebühren spielen kaum eine Rolle. Vielmehr die Strategie ist ausschlaggebend für gute Renditen. Bei der Aktienanlage ist das Wichtigste die Auswahl der richtigen Aktien. Die Zusammensetzung eines Portfolios entscheidet, ob überhaupt etwas dabei herauskommt. Es gibt genügend Unternehmen, deren Aktienkurse über längere Zeit nicht gestiegen sind.
Falsche Aktie – keine Rendite
Ein gutes Beispiel ist die Deutsche Telekom, die noch einen weiten Weg bis zum Höchstkurs von über € 100 vor sich hat. Aber auch die dividendenstarken Versorger oder Banken sind deutlich von ihren Höchstkursen entfernt. Wer auf die falschen Aktien gesetzt hat, erzielt keine Rendite. Im Umkehrschluss a
Achtung Biberloch
(2299 x gelesen)Achtung Biberloch
An einem Stausee bei Nürnberg stürzte eine Frau, die mit ihrem Hund Gassi ging, in ein Loch, das ein Biber gegraben hatte und verletzte sich dabei am linken Sprunggelenk. Meister Bockert, so die Bezeichnung vom zweitgrößten Nagetier der Erde, befindet sich zahlenmäßig im Aufwind. Er wurde im neunzehnten Jahrhundert ausgerottet, da sein Fleisch und auch der warme Pelz sehr begehrt waren. Das Bibergeil, der Duftstoff des Bibers, den dieser zur Reviermarkierung herstellt, war zudem aufgrund seiner schmerzlindernden Wirkung sehr beliebt. Dank strenger Schutzmaßnahmen ist er in vielen Gebieten des Bundesgebietes wieder heimisch geworden; aktuell beträgt sein Bestand rund 14.000 Exemplare hierzulande.
Forderung nach Schmerzensgeld
Die Hundebesitzerin verlangte von der Stadt Nürnberg ein Schmerzensgeld in Höhe von € 5.500, da nach ihrer Auffassung versäumt wurde, erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Vorwurf wurde allerdings zurückgewiesen. Am besagten Stausee werden Passanten über die Anwesenheit der Biber und der damit verbundenen Gefahren durch Schilder informiert. Außerdem dürfen durch das an dieser Stelle geltende Bundesnaturschutzgesetz keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Klage abgewiesen
Da das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage abwies, landete der Fall schließlich vor dem Oberlandgericht Nürnberg (Az: