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Hausratversicherung – vermeiden Sie diese sechs Fehler

Die Hausratversicherung ist die private Versicherung mit der höchsten Vertragsabschlussquote hierzulande. Sie sichert das (bewegliche) Inventar einer Wohnung oder einem Haus gegen Schäden durch Feuer einschl. Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie auch Einbruch und Vandalismus ab. Optional können auch Elementarschäden einbezogen werden. Im Schadensfall ersetzen die Gesellschaften die Kosten für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Gegenstände zum Neupreis. Wie so oft zeigt sich jedoch erst im Schadensfall, ob alles richtig gemacht wurde.

Anbei eine Auflistung, worauf beim Abschluss einer Hausratversicherung zu achten ist:

1. Ermittlung der Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme gilt bei einer Hausratversicherung als wichtigster Punkt im Vertrag. Damit die Summe ermittelt werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten: Anhand eines Wertermittlungsbogens werden die einzelnen Werte aufgelistet, bewertet und addiert. Da jedoch diese Methode in der Praxis sehr aufwendig ist, hat sich die zweite Variante der Berechnung mit einer pauschalen Versicherungssumme durchgesetzt – meist handelt es sich um € 650 pro Quadratmeter . Im Regelfall reicht diese Summe aus – Ausnahme, bei sehr edlem Inventar, teuren Antiquitäten oder hochwertigen technischen Geräten. Im Bedarfsfall ist daher die Versi

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Fahrerflucht und ihre Folgen

(5243 x gelesen)
Feb 24 2019

Fahrerflucht und ihre Folgen

Bei einem Auto wurde in einer engen Straße der Spiegel beschädigt, auf einem Parkplatz ein Fahrzeug leicht geschrammt – häufig kann ein als Bagatelle eingeschätzter Vorgang teure Folgen nach sich ziehen. Denn per Gesetz ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe gestellt. Damit soll die Beweissicherung erleichtert und das zivilrechtliche Interesse des Geschädigten gewahrt bleiben. Eine Rekonstruktion des Tathergangs im Nachhinein gestaltet sich oft schwierig und kann so zu erheblichen Streitigkeiten führen.

Strafrechtliche Konsequenzen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Weitere Straftatbestände, wie etwa fahrlässige Tötung gemäß
§ 222 StGB, fahrlässige Körperverletzung gemäß § 230 StGB oder unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB können in Betracht kommen. Eine noch härtere Bestrafung wegen vorsätzlichen Totschlages durch Unterlassen nach § 212 StGB, § 13 StGB kann erfolgen, wenn beispielsweise ein schwer verletztes Unfallopfer stirbt (vgl. BGH, Urteil 07.11.1991, AZ. 4 StR 451/91).

Punkte in Flensburg und weitere Strafen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zu Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis - je nach Höhe

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DAK-Fehlzeitenreport

(4455 x gelesen)
Feb 07 2019

DAK-Fehlzeitenreport

Der aktuelle Fehlzeitenreport der gesetztlichen Krankenversicherung DAK kommt zu dem Ergebnis, dass Probleme mit dem Rücken, dem Atmungssystem und der Psyche die häufigsten Ursachen für eine Krankschreibung sind. Für der Auswertung wurden die Daten der rund 2,5 Millionen Mitglieder herangezogen.

Krankschreibung im Durchschnitt 12,6 Tage

Laut der aktuellen Analyse währt eine Krankschreibung im Durchschnitt 12,6 Tage – zum Vergleich: im Vorjahr waren es 12,8 Tage. Weiter brachte die Studie hervor, dass über die Hälfte der Arbeitnehmer im vergangenen Jahr dem Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht fernblieben. Insgesamt betrachtet stieg die Ausfallzeit durch Krankheit jedoch geringfügig an, nämlich von 4,1 auf 4,2 Prozent, was insbesondere der starken Grippewelle zu Jahresbeginn geschultert war.

Anteil an psychischen Erkrankungen leicht gesunken

Die Fehltage aufgrund einer psychischen Erkrankung waren erstmals seit dem Jahr 2006 leicht rückläufig. So lag der Anteil am Gesamtkrankenstand im letzten Jahr bei 15,2 Prozent. Dies entsprach 236 Fehltage je 100 Beschäftigter, der Rückgang betrug dabei 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Fehltage wegen psychischer Leiden entfielen mit 93 Tagen je 100 Versicherter auf Depressionen – dies bedeutet eine Verminderung gegenüber 2017 um 17 Prozent. Als zweithäufigste

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Minizinsen – Staaten profitieren und Bürger verlieren

Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) lässt die Staatskassen der EU-Staaten klingeln. Die Frankfurter Allgemeine Zeit (FAZ) berichtet von einer Berechnung der Deutschen Bundesbank nach der Bund, Länder und Gemeinden hierzulande von 2008 bis 2018 durch die Absenkung der Zinsen annähernd € 370 Milliarden an Aufwendungen für Schulden gespart haben. Somit ist Deutschland der größte Nutznießer dieser Politik. An zweiter Stelle steht Frankreich mit € 350 Milliarden, gefolgt vom hoch verschuldeten Italien mit € 262 Milliarden.

Zinsersparnis beträgt € 1,4 Billionen

Die Zinsersparnis der Staatshaushalte aller Mitgliedsstaaten liegt laut der Aufstellung der Deutschen Bundesbank bei € 1,4 Billionen. Diese Summe entspricht mehr als 10 Prozent des  gesamten Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Eurozone. Mit einer Einsparung von fast 15 Prozent des BIP profitierten von den großen Ländern Frankreich und Italien am meisten.

Deutsche Sparer sind hier die großen Verlierer

Die deutschen Sparer trifft es am härtesten - sie sind die großen Verlierer der Nullzinspolitik. In diesem Zusammenhang weißt die FAZ auf eine Studie der DZ Bank mit folgendem Ergebnis hin:
Von 2010 bis 2018 verloren die privaten Haushalte € 533 Milliarden an Zinserträgen. Die Zeitung zitiert Clemens Fuest, Präsident des

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