Was bei der Absicherung von Vereinen zu beachten ist
(275 x gelesen)Was bei der Absicherung von Vereinen zu beachten ist
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 19.03.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Beunruhigend – anders kann man das nicht nennen. Es geht darum, wie viele Vereine nur einen Schadensfall von ihrer Auflösung entfernt sind. Wie ernst die Lage ist, hat eine Umfrage des Versicherers Hiscox vor gut einem Jahr offenbart. Danach wissen die Vereinsverantwortlichen schon sehr gut Bescheid, welchen Risiken sie gegenüberstehen. In der Praxis sind sie aber nur schlecht abgesichert.
Ein Beispiel: 58 Prozent der 1.000 Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für sehr wichtig. Nur 47 Prozent sind dagegen aber tatsächlich abgesichert. Nur 23 Prozent haben eine Veranstalterhaftpflicht und nur 17 Prozent eine Vermögensschadenhaftplicht. Vereinsarbeit im versicherungsleeren Raum könnte man das nennen.
Nachholbedarf gebe es auch in Sachen persönliche Haftung der Vereinsorgane wie Vorstand und Schatzmeister. „Den wenigsten ist bewusst, dass ein Vorstandsmitglied auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit persönlich haftbar gemacht werden kann“, sagt Michael Staschik, Leiter Haftpflicht-Gewerbe bei der Nürnberger.
Der Vereinsvors
Schutz im Ehrenamt – wie sich Helden im Alltag richtig versichern
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 12.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Hin und wieder geschehen Dinge, die das Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe stellen. Zum Beispiel der Fall eines freiwilligen Feuerwehrmannes aus Bayern. Bei einem Einsatz beschädigte er den Drehleiterkorb. Per Schreiben forderte ihn seine Heimatstadt daraufhin auf, einen Betrag in Höhe von etwa € 135.000 zu überweisen. Das konnte er nicht – und rutschte in die Privatinsolvenz.
Im Notfall alleingelassen
In einem Artikel wird die Aufgabe einmal so dargestellt: „Ehrenamtler, die Menschenleben retten, die ihre Freizeit für das Ehrenamt hergeben und die ihre Familien bei einem Einsatz mit ungewissem Ausgang besorgt zu Hause zurücklassen.“ Hinzuzufügen wäre noch: Und die im Notfall alleingelassen werden, wie der bayerische Kamerad. Nicht nur bei der Feuerwehr, auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft, sind Menschen unentgeltlich über ein Ehrenamt aktiv. Sie bringen anderen etwas bei, sie kümmern sich, sie helfen. Und sie nehmen dafür kein Geld.
Gesetzliche Unfallversicherung sichert viel ab
Bei vielen Ehrenämter