Wohngebäudeversicherung
Dieser Vertrag schützt Ihre Immobilie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Durch die fortschreitende Klimaveränderung empfiehlt sich auch der Einschluss von Elementarschäden, diese sind: Überflutung von Gewässern, Überflutung durch Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Lawine und Vulkanausbruch.
Hauptrisiko Leitungswasser
Die Schadenstatistiken der letzten Jahre besagen, dass die Leistungen für Schäden durch Feuer und Sturm/Hagel in etwa gleich hoch waren. Die Leitungswasserschäden waren ca. ein Drittel höher als
die beiden anderen Schadensursachen gemeinsam. Marode Leitungswasserrohre stellen das größte Gefahrenpotential, v.a. bei älteren Immobilien, dar.
Gleitender Neuwert
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Hierbei wird das Objekt auf Basis des fiktiven Bauwertes aus dem Jahr 1914, gemessen in Goldmark eingeschätzt und die Prämienberechnung lässt sich dann anhand des jeweils gültigen gleitenden Neuwertfaktors durchführen.
Sonderkündigungsrecht
Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag.
Versicherungssumme prüfen
Bitte lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Vertrag die aktuelle Versicherungssumme abdeckt ist. Sind seit dem Vertragsabschluss Maßnahmen durchgeführt worden, die sich werterhöhend auswirken, wie z.B. der Ausbau des Dachgeschosses, der Einbau einer Sauna oder eines Büros im Untergeschoss, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Bau einer Garage? Diese Änderungen müssen dem Versicherer angezeigt werden, um die Versicherungssumme zu erhöhen. Die Erfahrung besagt, das das bei vielen Immobilien versäumt wurde. Tritt der Schadensfall ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Teuerste Sparte für Gesellschaften
Die Wohngebäudeversicherung ist die defizitärste aller Versicherungssparten. Seit der Jahrtausendwende standen im Schnitt der Prämieneinnahme von € 1,00 die Ausgabe von € 1,04 gegenüber. Alle Versicherer waren dadurch gezwungen, ihre Prämien deutlich anzupassen.
Prämienerhöhung
Falls ihre Prämie erhöht wird, kündigen Sie bitte nicht sofort, sondern lassen erst prüfen, ob Sie im Markt ein besseres Angebot finden. Es ist problematisch einen neuen Vertrag zu bekommen, wenn
bereits ein Vorschaden vorliegt. Außerdem werden bei manchen Gesellschaften nur Objekte bis zu einem Alter von max. 40 Jahren versichert oder wenn das Objekt generalsaniert wurde. Häufig werden Verträge im Schadensfall von Seiten des Versicherers gekündigt. Vermeiden Sie dies unbedingt und kündigen den Vertrag Ihrerseits, denn der neue Versicherer fragt immer, wer den Vorvertrag gekündigt hat.
Selbstbeteiligung
Der Einschluss einer Selbstbeteiligung (SB) ist sinnvoll, da dadurch die Prämie reduziert wird. Wie oben angeführt, ist diese Versicherungssparte für die Versicherer ein Minusgeschäft und die
Gesellschaften versuchen, schlechte Risiken zu vermeiden. Schlechte Risiken sind einerseits Immobilien mit Vorschäden und ältere Häuser, zum anderen auch derjenige, der viele Schäden verursacht. Daher macht es keinen Sinn, den Vertrag in Anspruch zu nehmen, wenn nach einem Sturm zwei Ziegel vom Dach gefallen sind.