Die Tücken der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
„Der Gesetzgeber hat die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren deutlich zurückgefahren.
Insbesondere Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, bekommen nur dann noch die volle Rente, wenn sie weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können.
Dabei spielt es auch keine Rolle, welchen Beruf sie zuletzt ausgeübt haben“, erklärt Mathias Zunk, Verbraucherexperte des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zusätzlich reicht die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, denn sie beträgt häufig weniger als ein Drittel des letzten Einkommens.