Tierhalterhaftpflichtversicherung
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundesder sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 BGB unterliegt. Das heißt im Klartext:
Verletzt das Tier den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen oder beschädigt Sachen eines Dritten, so ist der Halter dafür haftbar zu machen, und zwar unabhängig vom Verschulden in unbegrenzter Höhe.
Es sind nicht nur direkte Verletzungen oder Schäden abgedeckt, wie der Biss eines Hundes oder die Delle am Auto, die ein scheuendes Pferd mit seinen Hufen herbeiführt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch darauf, wenn sich beispielsweise jemand vor dem Tier erschrickt, über dieses stolpert oder ein entlaufender Hund einen Verkehrsunfall verursacht.
Rund ein Drittel der Tierbesitzer hat dieses existenzielle Risiko nicht abgesichert.
Katzen und andere Kleintiere, wie Vögel oder Nagetiere, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Leistungen im Versicherungsfall
Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist. Er stellt ihn von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei und leistet Zahlungen an den Geschädigten. Außerdem werden unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt.
Worauf ist noch zu achten?
Wichtig ist die Höhe der Deckungssumme.
Da vor allem Personenschäden Versicherungsleistungen in Millionenhöhe nach sich ziehen können, ist eine Summe von mindestens € 10 Millionen ratsam.
Nicht jede Versicherungsgesellschaft regelt Schäden professionell, fragen Sie einen unabhängigen Vermittler zu seinen Erfahrungen. Die Prämien sind überschaubar und beginnen bei ca. € 60 für den Hund und ca. € 90 für das Pferd.
Der Beitrag darf bei Abschluss des Vertrages nicht das alleinige Kriterium darstellen, es ist mehr wert auf den Deckungsumfang zu legen.