Was tun bei einem Versicherungsschaden?
Was ist die Definition von Versicherung? Als Versicherung wird das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. Viele einzelne Kunden zahlen einen Beitrag beim Versicherer ein, um bei Eintritt des Schadensfalles von dort einen
Schadensausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei Wenigen eintritt, reicht das eingezahlte Kapital für die Schadenregulierung bei überschaubarem Beitrag für den Einzelnen aus.
Viele betrachten Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt. Vor Leistungserschleichung ist zu warnen, denn lt. § 263 StGB ist das Betrug, ein Straftatbestand.
Wegen des Verstoßes gegen das Solidaritätsprinzip der Versicherung erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer. Mittlerweile gehen die Gesellschaften bei Verdacht auf Versicherungsbetrug mit größter Sorgfalt gemeldeten
Versicherungsfällen nach. Neben dem Einschalten von Gutachtern und Detektiven wird auch auf Daten aus der sogenannte Uniwagnisdatei zurück gegriffen. Beispielsweise wissen die Gesellschaften, dass mindestens ein Drittel aller Haftpflichtschäden an teuren Gegenständen, wie Brillen, Handys und Laptops getürkt ist.
Was tun bei einem Versicherungsschaden?
1) Lebensversicherung
Todesfall sofort anzeigen und kurzfristig Sterbeurkunde und Originalversicherungsschein einreichen.
2) Berufsunfähigkeitsversicherung
Schadensanzeige der Gesellschaft ausfüllen und Arztberichte, Atteste, soweit vorliegend, sofort mit einreichen.
3) Unfallversicherung
Schadensanzeige der Gesellschaft ausfüllen. Eine Regulierung erfolgt frühestens ein Jahr nach dem Unfall, daher empfiehlt es sich, jeden Schaden anzuzeigen, bei dem der Verdacht einer bleibenden Invalidität besteht.
4) Krankenversicherung
Hier gibt es keine Schadensanzeige. Bei der Krankenversicherung, egal ob Voll- oder Zusatzversicherung, reichen Sie Rechnungen über Arztbesuche, Rezepte usw. bei der Gesellschaft ein. Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart sein, macht es natürlich nur Sinn, Belege einzureichen, wenn dieser Betrag überschritten ist.
5) Rechtsschutzversicherung
Alle aktuellen Tarifen beinhalten zur Erstberatung eine kostenlose Anwaltshotline, bei der Sie Auskunft über den vermutlichen Verlauf einer Rechtsstreitigkeit erhalten. Lassen Sie sich vor dem Gang zum Anwalt immer eine Deckungszusage des Versicherers geben bzw. weisen Sie ihren Rechtsvertreter darauf hin.
6) Sachversicherungen
Schadensanzeige der Gesellschaft ausfüllen, mittlerweile ist dies bei allen Gesellschaft online oder per App möglich. Der Versicherer muss sich ein Bild über den entstandenen Schaden machen können. Dafür werden sowohl Kaufbelege zum Zeitpunkt der Anschaffung, sowie ein Kostenvoranschlag über den entstandenen Schaden und evtl. auch Fotos benötigt.
In der Privathaftpflichtversicherung wird der Zeitwert erstattet, bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung dagegen der Neuwert.
Eine Bemerkung zum Abschluss - Schadensachbearbeiter einer Versicherung sind keine Hellseher und auch nur Menschen. Je verständlicher die Schadenschilderung und vollständiger
die Unterlagen, desto schneller erfolgt die Regulierung.