11 November 2025

Unfallversicherung

Diese Vertragsart zahlt eine einmalige Leistung, wenn nach einem Unfall eine bleibende Schädigung (Invalidität) vorliegt. Die Auszahlung wird beispielsweise benötigt für Rehakosten, Umbaumaßnahmen von Haus und Auto oder zur Überbrückung einer Lohnausfallzeit.


Weltweiter Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der privaten Unfallversicherung ist weltweit. Ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent werden Unfälle im privaten sowie im beruflichen Bereich abgedeckt. Die gesetzliche

Unfallversicherung greift erst ab einer Schädigung von zwanzig Prozent, jedoch nur für Arbeitsunfälle und der dazu gehörenden direkten Hin- und Rückfahrt.

Der Unfall ist definiert durch: „ein von außen plötzlich auf den Körper unfreiwillig wirkendes Ereignis“. Die Invalidität muss, je nach Tarif, ein bis drei Jahre nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.


Auf ausreichende Höhe achten

Es ist empfehlenswert, eine hohe Invaliditätsgrundsumme ab ca. € 100.000 zu wählen. Somit erhalten Sie auch bei kleineren Schäden eine ausreichende Leistung. Jedes Körperteil hat ein gewissen Prozentsatz, der Daumen z.B. 20 %. Der Sinn einer Progression ist die Absicherung schwerer Unfälle zu überschaubaren Prämien. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht von Höchstleitungssummen bei einer Progression von 1000 % blenden, denn diese gibt es nur im obersten Leistungsbereich. Einige Leistungen, wie kosmetische Operationen und Bergungskosten, sind kostenfrei mitversichert.


Fragwürdige Leistungen

Der wichtigste Vertragsbestandteil ist die Invaliditätsgrundsumme mit entsprechender Progression. Jedoch findet man häufig fragliche Leistungen, die den Vertrag teuer machen:


- Unfallkrankenhaustagegeld

Eine Leistung erfolgt nur, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt durch einen Unfall verursacht wurde. Bei einem Dachdecker, der Motorrad fährt und Fußball spielt, mag der Sinn noch

verständlich sein, ansonsten ist die Chance durch einen Unfall stationär im Krankenhaus zu landen, eher gering. Wenn Sie auf ein Krankenhaustagegeld bestehen, dann schließen Sie diese Leistung über eine Krankenzusatzversicherung ein. Sie erhalten dann das vereinbarte Tagegeld - egal, aus welchem Grund Sie im Krankenhaus liegen.


- Unfalltod

Auch hier tritt die Leistung nur ein, wenn der Tod durch Unfall verursacht wurde. Bei Bedarf empfiehlt es sich deshalb, eine Risikolebensversicherung (RLV) abzuschließen; bei dieser spielt der

Umstand des Todes keine Rolle. Ausnahmen stellen Kinder dar, die in der RLV noch nicht versichert werden können bzw. Kranke, die keinen Versicherungsschutz erhalten.


- Unfallrente

Diese Leistung wird erst ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % bezahlt. Wenn Sie an einem Produkt mit monatlicher Rentenzahlung interessiert sind, macht der Abschluss einer

Berufsunfähigkeitsversicherung mehr Sinn.


Finger weg von Unfallprämienrückgewähr

Häufig werden Unfallprämienrückgewähr-Versicherungen angeboten. Dies ist die Kombination einer Unfallversicherung mit einem langfristigen, schlecht verzinsten Sparvertrag. Die Prämie liegt

mindestens beim fünffachen einer reinen Unfallversicherung. Sollten Sie bei der Prüfung ihrer Unterlagen auf so einen Vertrag stoßen, dann kündigen sie diesen bitte sofort. Ausnahme: Sie erhalten wegen gesundheitlicher Probleme keine neue Absicherung.


Leistungsstarke Tarife wählen

Die Gesellschaften bieten verschiedene Tarifstufen an, jedoch empfiehlt es sich den Vertrag mit den höchsten Leistungen zu wählen. Da die Auszahlung bei Invalidität frühestens ein Jahr nach dem

Unfall erfolgt, sollte eine Sofortleistung bei schwerem Unfall eingeschlossen sein. In den Toptarifen liegt der Invaliditätsgrad für das jeweilige Körperteil höher und der Daumen ist dann eben nicht, wie oben erwähnt, nur 20 %, sondern 25 oder 30 % wert. Achten Sie auch auf den sog. „Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen“, d.h. im Schadensfall wird bei einem bereits geschädigten Körperteil kein Abzug der Leistung vorgenommen.


Unterschiedliche Gefahrenklassen

Die Versicherer unterscheiden grundsätzlich verschiedene Gefahrenklassen:

 K, alle Kinder bis zur vollendeten 18. Lebensjahr

 A, alle nicht körperlich Tätigen

 B, alle Handwerker

Zunehmend mehr Versicherer führen weitere Gefahrenklassen auf


Viele Gesellschaften geben Rabatte, wenn mehr als eine Person im Vertrag versichert ist, daher macht es Sinn den Partner bzw. die Familie in einem einzigen Vertrag einzuschließen. Empfehlenswert ist, wie bei allen Sachversicherungen, eine Laufzeit von einem Jahr.


Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Unfallversicherung zahlt eine einmalige Summe im Schadensfall. Sie ist als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung bzw. funktioneller

Invalidität zu sehen. Genannte Produkte ersetzen bei Krankheit das monatliche Einkommen.

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