Tipps zur Kündigung von Versicherungsverträgen
Wie ist vorzugehen, wenn Sie einen Versicherungsvertrag kündigen wollen?
1) Sachversicherung
Hier wird unterschieden zwischen
- ordentlicher Kündigung. Diese muss drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft vorliegen. Es werden sowohl Verträge mit einjähriger Laufzeit als auch mit einer Vertragsbindung von drei oder fünf Jahren angeboten. Letztere sind lt. aktuellem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nach Ablauf des dritten Jahres kündbar. Einige Versicherer erkennen mittlerweile auch eine Kündigung mit sofortiger Wirkung an. Ein Blick in die Versicherungspolice gibt Aufschluss.
- außerordentlicher Kündigung. Diese ist z.B. nach einem Schadensfall innerhalb von einem
Monat nach den Entschädigungsverhandlungen möglich, sowie nach einer Beitragsanpassung durch den Versicherer und in der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel der Immobilie.
Die häufig empfohlene Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist nur dann notwendig, wenn Sie kurz vor Ende der Kündigungsfrist stehen und eine Bestätigung über den Versand Ihres Schreibens benötigen. Die Bearbeitungsfristen liegen im Schnitt bei ein bis vier
Wochen. Sollten Sie nach dieser Frist keinen Bescheid erhalten haben, einfach bei der Gesellschaft nachfragen.
2) Lebensversicherung
Ein Vertrag dieser Art kann jederzeit, auch im ersten Jahr gekündigt werden. Ausnahme: der Vertrag ist als Darlehenssicherheit an die Bank abgetreten. Der Originalversicherungsschein muss immer an die Gesellschaft zurückgegeben werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein bestehender Vertrag mit Kapitalbildung auch auf dem Zweitmarkt verkauft werden.
3) Krankenversicherung
Private Krankenvoll- und Zusatzversicherungen sind in den meisten Fällen zum Ende des Kalenderjahres nach einer Mindestvertragsdauer von ein oder zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündbar.
Wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind und in die private
Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Keine Kündigungsfrist muss eingehalten werden bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bzw. wenn der Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt und sie innerhalb von drei Monaten
in die PKV wechseln.
Ein versierter Versicherungsmakler kann mit einer Vollmacht in Ihrem Namen
Willenserklärungen, wozu auch Vertragskündigungen gegenüber dem jeweiligen Versicherer abgeben.