11 November 2025

Berufsunfähigkeit - reicht die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Personen, welche nach dem 01.01.1961 geborenen sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitsrente. An ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Es wird nicht mehr die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zu

arbeiten. Den Anspruch auf die volle Rente gibt es nur, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden berufstätig sein können. Die Höhe dieser staatlichen Leistung wird häufig überschätzt und beträgt nur rund 40 % des vorherigen Nettolohnes. Ein Berufsanfänger hat in den ersten 60

Monaten gar keinen Anspruch.


Jeder vierte Arbeitnehmer von BU betroffen

Jeder vierte Arbeitnehmer wird in seinem Erwerbsleben von Berufsunfähigkeit (BU) betroffen und steht vor folgenden Alternativen:

- genügend Geld auf die Seite zu legen, um damit auf ewig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten

- sich von anderen Personen finanziell abhängig zu machen (Eltern, Partner, Kinder)

- der Weg zum Vater Staat (Grundsicherung, Sozialhilfe)


Hauptursachen

Häufig hört man die Aussage: „BU kann mich in meinem Beruf nicht treffen“. Der Blick auf die vier Hauptursachen, die fast drei Viertel aller BU-Fälle verursachen zeigt, dass es jeden treffen kann: Psyche, Bewegungsapparat, hier v.a. Rücken, Herz-Kreislauf und Krebs. Seltene Eintracht herrscht bei dieser Versicherungsart bei Verbraucherschützern und Versicherern. Beide sind sich einig, dass der Schutz gegen BU neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung

ist. Sie ersetzt im Schadensfall das monatliche Einkommen.

 

Definition

Wie der Begriff BU in den aktuellen Bedingungswerken der Versicherer definiert? Vollständige BU liegt vor, wenn die versicherte Person auf Grund Unfall, Krankheit oder mehr als

altersbedingten Kräfteverfalls außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf für die Dauer von mindestens 6 Monaten zu mehr als 50 % auszuüben.


Geforderter Deckungsumfang

Anhand einer Checkliste können Sie prüfen, ob Ihr bestehender Vertrag auf der Höhe der Zeit ist; folgende Punkte sollten enthalten sein:

- Verzicht auf abstrakte Verweisung

- rückwirkende Zahlung ab Beginn

- keine Karenzzeit

- Prognosezeitraum 6 Monate

- zinslose Stundung während Leistungsprüfung

- Nachversicherungsgarantien

- weltweite Geltung

- Verzicht Arztanordnungsklausel

 

Höhe und Laufzeit

Achten Sie auf eine bedarfsgerechte Höhe der BU-Rente; die Grundregel ist, dass die BU mindestens 2/3 des Nettolohnes abdeckt. Eine staatliche Leistung (siehe 2. Absatz, letzter Punkt) beträgt gut € 800 im Monat und auf diese Leistung wird eine BU-Rente angerechnet.

Andererseits dürfen Sie sich an einer BU-Rente auch nicht bereichern, d.h. die Rente darf nicht höher sein als das Einkommen; diese Prüfung erfolgt bei den meisten Gesellschaften erst ab einer Höhe von € 1.500. Schüler, Studenten und Hausfrauen bzw. -männer, die kein Einkommen beziehen, sind auch versicherbar. Wichtig ist auch die Laufzeit des Vertrages. Diese sollte, wenn möglich, bis zum 67. Lebensjahr laufen. Die Laufzeit bis 60. Lebensjahr macht wenig Sinn, es entsteht ein Loch

bis zum Eintritt der Altersrente.

 

Alibiverträge und Leistungsdynamik

Viele Bürger haben sog. Alibiverträge mit einer Rente von € 500 bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen. Was soll das bringen? BU bedarfsgerecht abdecken oder gar nicht!

Der Einschluss einer Leistungsdynamik (LD) ist anzuraten, denn ab dem Bezug der BU-Rente bleibt die Rentenhöhe konstant und wird somit im Laufe der Jahre durch die Inflation immer weniger wert. Mit einer LD kann die zu beziehende Rente jährlich um einen festen Prozentsatz gesteigert werden.

 

Infektionsklausel

Wichtig ist für alle Ärzte und medizinisch Bediensteten die sog. Infektionsklausel. Dahinter

verbirgt sich, dass Sie mit einer Infektionskrankheit ihren Beruf theoretisch noch ausüben könnten, von einer Behörde aber ein Tätigkeitsverbot verhängt bekommen. Einige Versicherer bieten diese

Klausel auch für alle Personen an, die in Ihrem Beruf Parteienverkehr haben.

 

Separate BU abschließen

Vermeiden Sie den Einschluss der BU in eine Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung, denn die Beiträge sind bei bedarfsgerechter Rentenhöhe sehr hoch. Der Großteil des Beitrages wird für einen unflexiblen Sparvertrag mit hohen Kosten verbraucht. Wenn es finanziell eng ist, können Sie die Beitragsrate ohne Reduzierung der BU-Rente nicht senken. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Verschiedene Berufsgruppen

Bei der Berufseinstufung gibt es mittlerweile viele verschiedene Berufsgruppen. In den letzten Jahren wurde der Beitrag für das „gute“ Risiko, dem Kaufmann reduziert, während das „schlechte“ Risiko, der Handwerker, einen höheren Beitrag zahlen muss. Aus diesem Grund ist in

einigen Berufen der Beitrag sehr hoch. Es sollte hier über den Abschluss eines leistungsschwächeren Alternativproduktes nachgedacht werden. Angeboten werden Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeitsversicherung, Dread Disease und funktionelle Invalidität. Auf diese Produkte gehe ich in einem separaten Blogartikel ein.

 

Umfangreiche Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen bei Antragstellung sind sehr umfangreich. Bei vielen Verträgen kommt es zu Leistungausschlüssen, wie bei orthopädischen Problemen, Allergien usw.. Andere Faktoren wie

Übergewicht oder Bluthochdruck führen zu Beitragszuschlägen. Bei starken psychischen Probleme, Krebs oder AIDS lehnen die Versicherer generell ab.

Wenn im Vorfeld nicht klar ist, ob und zu welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird, empfiehlt es sich Voranfragen bei den betreffenden Gesellschaften zu stellen. Wenden Sie sich hierzu an einen kompetenten Versicherungsmakkler. Die Beitragskalkulation der Gesellschaften ist

verschieden und die sich darauf ergebenden Prämien varieren in Regelfall um 100 - 200 %.

Beamte benötigen eine besondere Form der BU, die sog. Dienstunfähigkeitsversicherung.

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