Schutz im Ehrenamt – wie sich Helden im Alltag richtig versichern
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 12.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Hin und wieder geschehen Dinge, die das Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe stellen. Zum Beispiel der Fall eines freiwilligen Feuerwehrmannes aus Bayern. Bei einem Einsatz beschädigte er den Drehleiterkorb. Per Schreiben forderte ihn seine Heimatstadt daraufhin auf, einen Betrag in Höhe von etwa € 135.000 zu überweisen. Das konnte er nicht – und rutschte in die Privatinsolvenz.
Im Notfall alleingelassen
In einem Artikel wird die Aufgabe einmal so dargestellt: „Ehrenamtler, die Menschenleben retten, die ihre Freizeit für das Ehrenamt hergeben und die ihre Familien bei einem Einsatz mit ungewissem Ausgang besorgt zu Hause zurücklassen.“ Hinzuzufügen wäre noch: Und die im Notfall alleingelassen werden, wie der bayerische Kamerad. Nicht nur bei der Feuerwehr, auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft, sind Menschen unentgeltlich über ein Ehrenamt aktiv. Sie bringen anderen etwas bei, sie kümmern sich, sie helfen. Und sie nehmen dafür kein Geld.
Gesetzliche Unfallversicherung sichert viel ab
Bei vielen Ehrenämtern ist das auch grundsätzlich der Fall. So schwebt über allem die gesetzliche Unfallversicherung mit zahlreichen Unfallkassen als Träger. Unter anderem übernimmt sie nach Unfällen Kosten für Reha-Maßnahmen, zahlt Verletzten- und Pflegegeld beziehungsweise Geld an Hinterbliebene. Wird jemand durch einen Unfall im Ehrenamt erwerbsunfähig, zahlt sie sogar eine lebenslange Rente.
Gesetzlich versichert sind automatisch und kostenlos Ehrenamtliche zum Beispiel in Rettung, Wohlfahrtspflege, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Bildungswesen und Kirchen. Wer nicht darunterfällt, ist möglicherweise über einen gemeinnützigen Verein oder eine andere Einrichtung gesetzlich unfallversichert – bei Sportvereinen ist das üblich – oder direkt freiwillig.
Jeder sollte private Haftpflichtversicherung haben
Deutlich einfacher ist es beim Haftpflichtschutz, denn den gibt es per Gesetz gar nicht. Ehrenamtliche können aber über Trägerorganisationen oder Vereine (nachfragen!) versichert sein. Außerdem haben oft Gemeinden oder Kommunen, aber auch alle Bundesländer Sammelversicherungen abgeschlossen. Und am Ende sollte sowieso jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung haben. Die deckt seit einigen Jahren explizit auch Ehrenämter ab. Die Ausnahme dazu folgt später im Text.
BU-Versicherung füllt eine bedeutende Lücke
Damit wären schon die beiden wichtigsten Versicherungen für Ehrenamtliche erwähnt. In einer ähnlichen Liga spielt die – ohnehin ungemein wichtige – Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das zunächst nicht ganz logisch klingen, denn die gesetzliche Unfall zahlt ja schon eine Rente, wenn jemand nach einem missglückten ehrenamtlichen Einsatz nicht mehr arbeiten kann. Doch die ist auf zwei Drittel vom Brutto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate gedeckelt.
Fiese Haftung im Ehrenamt
Nicht für jeden wichtig, aber mitunter teuer ist „die fiese Haftung im Ehrenamt“. Ehrenamtliche Vorstände, etwa in einem Verein, haften gesamtschuldnerisch und mit dem Privatvermögen. Immerhin ist die Sache bei „unentgeltlich tätigen Organmitgliedern“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Risiko bleibt trotzdem.
Will der Verein dann den Schaden ersetzt bekommen, kann dem Vorstand eine Directors-&-Officers-Police helfen, kurz D&O. Eine D&O-Versicherung gleicht nicht nur den finanziellen Eigenschaden des Vereins aus, sondern hilft auch, den Vereinsfrieden wiederherzustellen. Außerdem helfe sie dabei zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. In diese Richtung zielt auch eine Rechtsschutzversicherung, die bei juristischem Knatsch beispringt.
Ausschluss hoheitliche Ehrenämter
Damit wäre alles schon ganz gut gesichert. Doch das Beispiel des bayerischen Feuerwehrmanns zeigt das große Aber. Ihm kam eine Standardklausel in der privaten Haftpflichtversicherung in die Quere. Zwar decken solche Verträge ausdrücklich auch Schäden ab, die Versicherte im Rahmen eines Ehrenamts anrichten. Doch ebenso ausdrücklich schließen sie sogenannte hoheitliche Ehrenämter davon aus. Zu denen gehören beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und: die Freiwillige Feuerwehr.
Rechts abbiegen nur im Schritttempo?
Zwar sind Feuerwehrleute über Gemeinden und Kommunen haftpflichtversichert, das beschränkt sich aber nur auf leichte Fahrlässigkeit. Warum ist das schlecht? Ein Beispiel: „Feuerwehrautos müssen auch während der Einsatzfahrten beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Das kostet aber viel zu viel Zeit.“ Also fahren sie schneller – und handeln damit rein rechtlich gesehen grob fahrlässig.
Quelle: https://www.pfefferminzia.de/gastbeitrag-die-sieben-argumente-fuer-den-abschluss-beim-makler/