Versicherungen für Kinder

In der Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung  der Eltern sind alle ihre Kinder bis Ende der Erstausbildung automatischmitversichert. (Deliktunfähigkeit beachten)

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung im Bereich Zahnversicherung ist anzuraten. Bitte achten Sie auf den Einschluss kieferorthopädischer Leistungen (auch hier gibt es Leistungsunterschiede).

Die wichtigste Absicherung ist die gegen körperliche Schäden, denn im schlimmsten Falle muss ein Leben lang finanziell für das Kind gesorgt werden. Eine Unfallversicherung ist deshalb notwendig, allerdings erfolgt hier keine Leistung bei einer Erkrankung oder bei nicht unfallbedingtem Verlust von Grundfähigkeiten bzw. Pflegebedürftigkeit.

Daher ist der Abschluss eines Produktes anzuraten, dass auch in diesen Fällen leistet. Neben der „funktionellen Invalidität“, die bereits für Kleinkinder angeboten wird, gibt es die Schulunfähigkeitsversicherung, die vom Deckungsumfang eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung darstellt. Je nach Gesellschaft ist der Beginn frühestens bei Schuleintritt möglich, evtl. kann eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfolgen.

Die BU ist das Produkt mit dem größten Deckungsumfang. Bei den meisten Gesellschaften ist der Abschluss ab dem 15. Lebensjahr möglich, in Ausnahmefällen jedoch bereits ab dem 10. Lebensjahr. Der Vorteil ist, dass in jungen Jahren meist keine körperlichen Einschränkungen vorhanden sind, die zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder Ablehnungen von Seiten des Versicherers führen. Außerdem erfolgt die Einstufung in eine günstige Berufsgruppe, die auch später beim Einstieg in einen handwerklichen Beruf, der normalerweise einen wesentlich höheren Beitrag bedingen würde, beibehalten wird.

Eine Geldanlage für Kinder sollte grundsätzlich von Versicherungen getrennt werden. Vom Abschluss einer sog. Aussteuerversicherung ist zu warnen. Hierbei handelt es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung, die im Regelfall auf das Leben eines der beiden Elternteile abgeschlossen wird. Die Auszahlung steht im Todes- und Erlebensfall dem Kind zu. Diese Art von Geldanlage ist teuer, intransparent und unflexibel. Vernünftiger ist der Abschluss eines Investmentsparvertrages, in den flexibel Beiträge ein- und ausbezahlt werden können.

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