Aug 20 2022

Chaos in der Finanzablage

Auch für das Jahr 2021 sieht der Fiskus eine Sonderregelung vor. Nach dem Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes haben nun Steuerpflichtige bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um ihre Steuererklärung 2021 beim Finanzamt einzureichen. Aber dennoch lohnt es, sich nicht erst auf den letzten Drücker mit den eigenen Geldangelegenheiten zu beschäftigen. Für die Mehrzahl der Deutschen ist das völlig unproblematisch, allerdings sind bei jedem Vierten (24 Prozent) die Finanzen ungeordnet und chaotisch. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanager Clark in Zusammenarbeit mit Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov.

72 Prozent sind organisiert

Hinsichtlich ihrer Finanzen gaben 72 Prozent der Befragten an organisiert zu sein. Dabei setzt gut die Hälfte (52 Prozent) noch auf das traditionelle Ablagesystem in Ordnern. 19 Prozent sind digital aufgestellt und sortieren ihre Unterlagen auf dem PC und weitere 11 Prozent überlassen dies ihrem Steuer- oder Finanzberater. Allerdings haben hierzulande nicht alle Bürger ihre finanziellen Angelegenheiten im Griff - 9 Prozent verwahren ihre Belege unsortiert in Kartons und Schubladen auf und ganze 15 Prozent organisieren ihre Finanzen überhaupt nicht.

Sparpotential

Häufig schlummert in Ordnern oder anderen Ablagesystemen einiges an Sparpotential, das sich durch einen Versicherungsvergleich leicht beheben ließe. Hier werden auch veraltete oder zu teure Verträge zu Tage gefördert. Oftmals bestehen noch doppelte Verträge, wenn beispielsweise ein Paar einen gemeinsamen Hausstand gründet.

Steuerlich absetzbare Verträge

Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer geltend machen können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsrechtsschutz, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zu einer Zusatzversorgung wie etwa der Riester-Rente. Außerdem können Sie noch Beiträge für eine private Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, bei der Steuer ansetzen. Für Selbständige gibt es noch weitere Möglichkeiten, dies bitte mit einem Fachmann klären.

Vom Homeoffice profitieren

Neben Versicherungen lassen sich auch die Kosten des Homeoffice in der Steuererklärung absetzen. Die Homeoffice-Pflicht wurde zwar zum 19. März 2022 aufgehoben, doch kann man für das Jahr 2021 noch gut von der Regelung profitieren. Denn für alle die ihren Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet haben, ist es wichtig zu wissen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Arbeitszimmer als Werbekosten oder Betriebsausgaben in die Steuererklärung einfließen können. Absetzbar sind u. a. auch Anteile der Energie-, Miet- und Wasserkosten - dafür muss mindestens an drei von fünf Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet werden.

Auch diejenigen, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer besitzen, können bestimmte Job-Kosten beim Finanzamt geltend machen. So zählen beispielsweise Schreibtisch, Bürostühle, Laptop und Drucker zu den sog. Werbungskosen. Ein weiterer Punkt ist die Homeoffice-Pauschale (fünf Euro/Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) die in der Corona-Zeit eingeführt wurde, diese fliest jedoch in die Werbekostenpauschale ein, vorher prüfen ob es sich lohnt.

 

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