Wohngebäudeversicherung – erhebliche Prämiensteigerung

Ob Sturmtief Hendrik im Oktober, Eugen im Mai, Klaus im März oder auch die Sturzfluten im Juli im Ahrtal, noch nie zahlten deutsche Versicherungsgesellschaften derart hohe Schadenssummen aufgrund Naturgefahren wie im Jahr 2021. Besonders betroffen war hier die Wohngebäudeversicherung. Was diese Vertragsart genau abdeckt lesen Sie hier.

Negatives Combined Ratio

Seit Jahren ist diese Sparte für die Versicherungsbranche defizitär. Seit der Jahrtausendwende haben die Gesellschaften ein negatives Combined Ratio. Dabei beträgt die durchschnittliche Kosten-/Schadenquote ca. € 1,05, d.h. einer Prämieneinnahme von € 1,00 stehen Kosten für Verwaltung und vor allem der Schadensregulierung in Höhe von € 1,05 gegenüber. Aus diesem Grund müssen viele Anbieter ihre Prämien anpassen.

Blitzumfrage zu Anpassungen

Die deutsche Fachzeitschrift „Versicherungsmagazin“ startete zu den zu erwartenden   Beitragserhöhungen im Markt eine Blitzumfrage. Dabei äußerten sich die Gesellschaften wie folgt: Die „Alte Leipziger“ geht von einem Plus von über 12 Prozent bei einem Drittel aller ihrer Kunden aus, die „R+V“ gab 9,5 bis 13,5 % an und auch die „Signal Iduna“ rechnet für eine Reihe von Kunden mit einem Plus von 9 bis 10 Prozent. Auch „Axa“ und „HDI“ vermuten, dass die Beiträge angepasst werden, ohne jedoch konkrete Angaben zu machen.

Elementarschäden kein Preistreiber

Allerdings sind die oben erwähnten Schadensereignisse in der Prämienkalkulation bisher nur wenig bis gar nicht eingepreist. Was aber treibt dann die Prämien der Gebäudeversicherungen in die Höhe? Ein bedeutsamer Punkt im Kostenplan ist, dass Schäden zum Neupreis reguliert werden müssen. Hier nennen die Gesellschaften als Preistreiber vor allem gestiegene Löhne, Material- und Energiekosten im Bauwesen. Beispielsweise gibt die „DEVK“ deren Anteil an der Prämien-Erhöhung mit 5,5 Prozent an.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schrieb bereits in der Dezemberausgabe seines Mitteilungsblatts „Makro und Märkte kompakt“: „In der Sachversicherung spielen anziehende Baupreise eine gewichtige Rolle. Veränderte Schadenaufwendungen und damit verbunden eine Anpassung der langfristigen Schadenerwartungen führen dann in der Regel zu einer Neukalkulation.“

Bei Beitragsanpassung nicht gleich kündigen

Sofern Sie demnächst von ihrer Gesellschaft eine Betragsanpassung erhalten, dann kündigen Sie den Vertrag nicht sofort. Ziehen Sie einen unabhängigen Vermittler zu Rate, der auf die Angebote verschiedener Gesellschaften zurückgreifen kann. Allerdings ist zu bedenken, dass durch die eingangs erwähnte Kosten-Schadenquote keine Wunder zu erwarten sind. Auf eine Absicherung der Immobilie zu verzichten, ist jedoch eine schlechte Lösung. Denn ein Schadensfall kann - im Gegensatz zu einem kaputten Smartphone – existenzielle Folgen nach sich ziehen.

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