Was passiert, wenn Sie länger krank sind?
Im Regelfall kommt es unerwartet, psychische Probleme, ein Bandscheibenvorfall oder Unfall, Arbeitnehmer hierzulande melden sich immer länger krank. Rund 13 Tage betrugen diese Fehlzeiten noch vor zehn Jahren, aktuell liegt der Wert bei 18 Tagen. Das brachte eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor, die dazu die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der 14,4 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitglieder aus dem Jahr 2019 auswertete.
Sechs Krankheitsarten dominieren
Bei den Ausfallzeiten dominieren sechs Krankheitsarten: 22,4 %, also mehr als ein Fünftel, gehen auf Muskel- und Skelett-Erkrankungen zurück, es folgen psychische Erkrankungen mit 11,9 %, Atemwegserkrankungen 11,8 %, Verletzungen 10,8 % sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems und der Verdauungsorgane 5,4 bzw. 4,6 %.
Krankengeld geringer als Lohnfortzahlung
Im Krankheitsfall erhält ein Arbeitnehmer für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anschließend folgt das sog. Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Leistung der GKV wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen erbracht und beträgt 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt. Damit liegt dieser Ersatzanspruch deutlich unter dem normalen Verdienst sowie der Lohnfortzahlung. Zusätzlich besteht eine Obergrenze, die sich durch die sog. Beitragsbemessungsgrenze definiert. Der Höchstsatz beträgt monatlich € 4.837,50 brutto. Einkommen über diesen Betrag werden bei der Berechnung des Krankengeldes vernachlässigt.
Rechenbeispiel: Bei einem monatlichen Gehalt von € 4.837,50 brutto, beträgt das Krankengeld € 3.386,25, also genau 70 % vom Bruttolohn. Wer nun aber € 7.000 verdient, bekommt ebenfalls nur € 3.386,25 von der GKV, das sind weniger als 50 Prozent.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbständige und Freiberufler gelten die gleichen Regelungen wie für pflichtversicherte Arbeitnehmer, sofern sie freiwilliges Mitglied der GKV sind. Die Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine sog. Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben, in der sie darlegen, dass die Mitgliedschaft einen Anspruch auf Krankengeld einschließen soll. Für hauptberuflich selbstständige Frauen gilt dasselbe, damit verbunden ist hier ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld – es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens und wird 6 Wochen vor, sowie bis zu acht Wochen nach der Geburt bezahlt. Der privatversicherte Selbstständige hat keinerlei Anspruch auf eine Leistung und muss sich demensprechend selbst um eine Absicherung kümmern. Ausnahme: Privatversicherte Beamten erhalten bei längerer Krankheit ihre Bezüge weiter.
Krankentagegeldversicherung
Die entstehende Lücke bei einem Mitglied der GKV oder der komplette Einkommensausfall bei einem Selbstständigen kann mit einer Krankentagegeldversicherung abdeckt werden. Dabei zahlen die Versicherer nicht automatisch die Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und Monatslohn, sondern immer nur einen fest vereinbarten Betrag. Dieser darf zusammen mit dem Krankengeld der Krankenkasse und anderen Lohnersatzleistungen das vorherige Nettoeinkommen nicht übersteigen. Im Falle, dass ausreichende Rücklagen bestehen oder die Fixkosten überschaubar sind, muss nicht zwingend das gesamte Nettoeinkommen versichert werden.
Die richtige Höhe der Leistung
Grundsätzlich ist vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung eine Summenermittlung aller fixen Kosten (die auch bei Krankheit anfallen) sowie eine Auflistung anderer Einkünfte, wie etwa Mieteinnahmen, notwendig. Der daraus resultierende Betrag ist abzudecken. Privatversicherte Selbstständige können wählen, ab welchem Krankheitstag die Versicherung greifen soll, dabei ist logischerweise der Beitrag umso höher, je früher eine Leistung angeboten wird. In der Praxis hat sich eine Staffelung bewährt, d.h. ein gewisser Tagessatz ab dem 22. Tag und ein weiterer ab dem 43. Tag.
Geringe Beiträge
Die Höhe der Prämie ist abhängig von der versicherten Summe, vom Alter und vom Gesundheitszustand des Kunden. Hier gilt: Je jünger und gesünder jemand eine Police abschließt, desto günstiger ist der Vertrag. Wie das Analysehaus Morgen & Morgen in einem Rating zeigt, sind die Preise aktuell moderat. Ein Tagessatz von € 10, gerechnet auf 30 Monatstage, kostet für eine 30 Jahre alte Person monatlich rund € 5, ein 50-Jähriger zahlt knapp die doppelte Prämie.
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