Feb 03 2022

Was passiert, wenn Sie länger krank sind?

Im Regelfall kommt es unerwartet, psychische Probleme, ein Bandscheibenvorfall oder Unfall, Arbeitnehmer hierzulande melden sich immer länger krank. Rund 13 Tage betrugen diese Fehlzeiten noch vor zehn Jahren, aktuell liegt der Wert bei 18 Tagen. Das brachte eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor, die dazu die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der 14,4 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitglieder aus dem Jahr 2019 auswertete.

Sechs Krankheitsarten dominieren

Bei den Ausfallzeiten dominieren sechs Krankheitsarten: 22,4 %, also mehr als ein Fünftel,  gehen auf Muskel- und Skelett-Erkrankungen zurück, es folgen psychische Erkrankungen mit 11,9 %, Atemwegserkrankungen 11,8 %, Verletzungen 10,8 % sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems und der Verdauungsorgane 5,4 bzw. 4,6 %.

Krankengeld geringer als Lohnfortzahlung

Im Krankheitsfall erhält ein Arbeitnehmer für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anschließend folgt das sog. Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Leistung der GKV wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen erbracht und beträgt 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt. Damit liegt dieser Ersatzanspruch deutlich unter dem normalen Verdienst sowie der Lohnfortzahlung. Zusätzlich besteht eine Obergrenze, die sich durch die sog. Beitragsbemessungsgrenze

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Krankentagegeldversicherung - ein häufig unterschätztes Produkt

 

Für jeden Arbeitnehmer besteht bei Arbeitsunfähigkeit ein gesetzlicher Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Anschließend, d.h. ab dem 43. Tag, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld - maximal siebzig Prozent vom Bruttogehalt bzw. nicht mehr als neunzig Prozent des Nettolohns, wobei der niedrigere Wert zählt. Es drohen finanzielle Einbußen, die bei längerer Krankheitsdauer schnell zu Buche schlagen können. Eine private Krankentagegeldversicherung (KTG) schützt davor.

 

Für Selbständige unverzichtbar

 

Selbständige und freiberufliche Tätige sind vom ersten Tag an auf sich selbst gestellt, denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung leistet. Aber auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten besteht nicht immer Anspruch auf Krankengeld. Privat versicherte müssen ihren Vertrag dahingehend prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe dort ein KTG eingeschlossen ist und ggf. ergänzen. Ansonsten drohen bei allen genannten Gruppen schnell existenzbedrohende Gehaltseinbußen.

 

Kriterien für eine gute KTG

 

Fällt also ab der siebten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund ein Drittel des Bruttolohns weg, gerät der ein oder andere Betroffene schnell in eine finan

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Sep 10 2020

Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung, die er nur in besonderen Fällen vorenthalten darf. Arbeitsunfähigkeit (AU) im Krankheitsfall ist dafür ein gewichtiger Grund.

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Laut geltendem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zudem regelt das Sozialrecht auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches Ansprüche gegenüber der Krankenkasse und ggf. auch gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Unfallversicherungsträger. Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Anrechte ist das korrekte Verhalten des Arbeitnehmers.

Definition AU

Ein Arbeitnehmer gilt dann als arbeitsunfähig, wenn er seiner zuletzt ausgeübten, genau definierten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Beispiel: Der Mitarbeiter eines Callcenters mit Stimmproblemen wird eher arbeitsunfähig geschrieben, als ein Fließbandarbeiter mit den gleichen Symptomen ohne Kundenkontakt. Hierzulande sind die häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit  Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Unfallverletzungen und Erkrankung der Psyche.

Ärztliches Attest nach drei Tagen

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen krankheitsbedingt dem Arbeitspl

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Jan 25 2016

Versicherungen für Firmengründer

Ein Existenzgründer muss sich um vielerlei Details kümmern. Meist geraten dabei Versicherungen und die eigene Altersvorsorge in den Hintergrund. Um alle privaten und betrieblichen Risiken bedarfsgerecht abdecken zu können, ist eine ausführliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsvermittler unabdingbar.

Anbei eine Übersicht der wichtigsten Verträge:

1) Private Versicherungen

Generell müssen folgende drei Risiken vorrangig abgedeckt werden - Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Tod.

Zu den Vertragsarten im einzelnen:

- Privathaftpflicht

Laut bürgerlichem Gesetzbuch haftet der Verursacher eines Schadens in unbegrenzter Höhe. Bagatellschäden, wie z.B. ein von der Wand gefallener Bilderrahmen, bringen das Leben nicht in Unordnung. Kommen allerdings Personen zu Schaden, können Regressansprüche in die Millionen gehen. Achten Sie beim Abschluss eines Vertrages auf ausreichende Versicherungssummen und den Deckungsumfang. Durch den starken Konkurrenzkampf auf dem Markt haben sich die Versicherungsbedingungen in den letzten Jahren zugunsten des Kunden verbessert.

- Berufsunfähigkeit

Mit Beginn der Selbständigkeit werden in den meisten Fällen keine Beiträge mehr für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erbracht. Eine staatliche Absicherung, für den Fall der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminder

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