3 December 2025

Weihnachtszeit ist Kerzenzeit

Wer in der Advents- und Weihnachtszeit nicht auf stimmungsvolles Kerzenlicht verzichten möchte, sollte sich der Brandgefahr bewusst sein – und sich entsprechend absichern.


Advent, Advent – und plötzlich brennt’s…

Für viele Menschen gehört der flackernde Schein von Kerzen zur Weihnachtszeit einfach dazu. Doch bei aller Gemütlichkeit wird häufig unterschätzt, welche Gefahr von offenem Feuer ausgeht. Die Zahl der Brandfälle durch Kerzen ist in den vergangenen Jahren alarmierend gestiegen.

Neben einer besseren Aufklärung über Brandrisiken ist daher auch eine passende Versicherung entscheidend. Denn ist ein Schaden erst eingetreten und fehlt die richtige Absicherung, kann das – zusätzlich zur Gesundheitsgefahr – sehr schnell enorme finanzielle Folgen haben.


Welche Versicherungen bieten den passenden Schutz?

Bei Bränden können sowohl am Gebäude als auch am Inventar verschiedene Schäden entstehen. Eine umfassende Absicherung bieten:


Hausratversicherung

Sie schützt alle beweglichen Gegenstände im Haushalt, d.h. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände sowie Wertsachen.


Wohngebäudeversicherung

Sie deckt Schäden an Gebäudebestandteilen und fest verbautem Gebäudezubehör ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Gefahren verursacht werden.


Private Haftpflichtversicherung

Wird ein Feuer durch das eigene Verhalten verursacht, kommen auf die verantwortliche Person ggf. hohe Haftungsansprüche zu. Hier schützt die Privathaftpflicht vor den finanziellen Folgen.


Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Problematisch wird es, wenn der Brand aufgrund grober Fahrlässigkeit entsteht. Beispielsweise, wenn die Kerzen auf dem Adventskranz weiter brennen, während die Wohnung über längere Zeit verlassen wird. Die Versicherung kann in solchen Fällen die Leistung kürzen oder komplett verweigern.

Achten Sie daher darauf, dass sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist!


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