20 October 2026

Private Unfallversicherung - Versorgungslücke bei Rettungs- und Bergungskosten

Ein aktuelles Urteil des LSG Hessen belegt: Wer im Urlaub auf einen Rettungshubschrauber angewiesen ist, kann nicht automatisch mit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen.


Lendenwirbelbruch beim Auto anschieben

Eine Touristin verletzte sich während ihres Österreich-Aufenthalts beim Anschieben eines Autos und brach sich einen Lendenwirbel. Da sich der Unfall in unwegsamen Gelände ereignete, wurde die Verletzte mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Die Kosten für den Einsatz beliefen sich auf rund € 6.200, deren Erstattung die Versicherte nachträglich von ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zurückforderte. Die Krankenkasse lehnte jedoch eine Kostenübernahme ab, weshalb die Urlauberin vor das Sozialgericht zog.


Keine Kostenübernahme

Vor dem Sozialgericht Kassel blieb die Klage erfolglos, eine Entscheidung, die das Hessische Landessozialgericht nun in zweiter Instanz bestätigte. Nach Auffassung der Justizbehörde fehlte der Nachweis, dass der Transport per Rettungshubschrauber medizinisch zwingend erforderlich war. Eine Beförderung mit dem Krankenwagen wäre nach Einschätzung des Gerichts ebenfalls möglich gewesen. Die Kosten für den Hubschraubereinsatz muss die Versicherte daher selbst tragen.


Wie die richtige Unfallversicherung im Ernstfall überzeugt

An diesem Punkt kommt die private Unfallversicherung ins Spiel und die Unterscheidung der Bedingungswerke (AGBs) der einzelnen Tarife. Während die GKV und manche, vor allem ältere Tarife der Unfallversicherer häufig auf die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme abstellen, kommt es bei verbesserten Bedingungswerken darauf an, ob diese medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dadurch profitieren Kunden von einem erweiterten Leistungsverständnis, das sich an der tatsächlichen Versorgungssituation und nicht ausschließlich an einer nachträglichen Bewertung der medizinischen Notwendigkeit orientiert.


Der Leistungsunterschied auf einen Blick

Die erforderliche ärztliche Betreuung könnte grundsätzlich auch in einem nahegelegenen Krankenhaus erfolgen. Allerdings verspricht die Verlegung in eine Spezialklinik bessere Heilungschancen oder eine hochwertigere medizinische Versorgung. Die Maßnahme ist zwar damit möglicherweise nicht zwingend indiziert, aber medizinisch plausibel und vertretbar. Lassen Sie ihre bestehende Unfallversicherer von einem unabhängigen Experten prüfen und bei Abschluss eines neuen Vertrages achten Sie auf das entsprechende Bedingungswerk.