7 September 2026

Private Krankenversicherung in der Elternzeit

Das Baby ist geboren und die Elternzeit beginnt, was bedeutet das für privat Krankenversicherte?


Zunächst ist essenziell, dass ein PKV-Versicherter, der in Elternzeit geht, seinen vollumfänglich vereinbarten Versicherungsschutz behält. Jetzt kommt allerdings das große "ABER". Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleibt die Verpflichtung zur vollen Beitragszahlung unverändert bestehen, zudem entfällt der Arbeitgeberanteil. Diese Tatsache wirkt auf viele Kunden zunächst abschreckend, da sich außerdem die monatlichen Einkünfte reduzieren. Die Höhe des Elterngelds liegt im Regelfall bei lediglich 65 Prozent des letzten Nettoverdienstes und ist auf eine Summe von € 1.800 beschränkt.


Arbeitgeberzuschuss ausgleichen

Wie lässt sich dieser Verlust - zumindest teilweise - kompensieren? Sind beide Elternteile privat versichert und ein Elternteil arbeitet nach wie vor in Vollzeit, wobei dessen Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft ist, so kann der AG-Zuschuss des weiterarbeitenden Elternteils entsprechend erhöht werden. Für Beamte läuft die Beihilfe des Dienstherrn auch während der Elternzeit weiter.

Änderung durch Teilzeitbeschäftigung

Häufig erfolgt einige Zeit nach der Geburt der Wiedereinstieg in Teilzeit. Fällt das Einkommen damit unter die Versicherungspflichtgrenze der PKV von derzeit € 77.400 p.a. (Stand: 2026) begründet dies eine GKV-Versicherungspflicht des betroffenen Elternteils. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht, sofern die wöchentliche Arbeitszeit auf höchstens 32 Stunden begrenzt ist. Dieser Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Teilzeitbeschäftigung gestellt werden und gilt nur für die Dauer der Elternzeit. Anschließend ist die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erforderlich, deren Entgeld die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, wenn er seine Mitgliedschaft in der PKV fortführen möchte.


Anwartschaftsversicherung

Alternativ steht Ihnen während der Elternzeit der Weg zurück in die GKV offen, falls Ihr Einkommen unter dem Schwellenwert liegt. Um später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in die PKV wechseln zu können, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wichtig.


Kind in PKV

In Anbetracht der wesentlich besseren Leistungen der PKV ist eine dortige Versicherung des Kindes ratsam. Dies setzt voraus, dass mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist.