Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuführen – und das für mindestens sechs Monate.
Viele Versicherer verzichten inzwischen auf die sogenannte abstrakte Verweisung, sodass Sie nicht zu einem anderen Beruf gezwungen werden können, selbst wenn das theoretisch möglich wäre.
Alkoholsucht kann als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden, wenn sie zu körperlichen Folgeerkrankungen, kognitiven Problemen oder psychischen Begleiterscheinungen wie Angststörungen oder Depressionen führt.
In schweren Fällen kann dies zu erheblichen funktionellen Einschränkungen bis hin zur völligen Arbeitsunfähigkeit führen. Gerichte erkennen Alkoholsucht zunehmend als möglichen Auslöser für Berufsunfähigkeit an. Entscheidend ist jedoch, dass Sie nachweisen können, dass die Erkrankung Ihre Fähigkeit zur Ausübung Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit erheblich einschränkt.
Ein wichtiger Punkt, den Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten, ist die vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie müssen alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten, einschließlich Angaben zu bestehenden oder früheren Suchterkrankungen. Sollten im Leistungsfall Informationen verschwiegen worden sein, könnte die Versicherung den Vertrag anfechten oder zurücktreten.