12 January 2026

Arbeitgeberverbände wollen Einschnitte bei Krankenkassen zulasten der Versicherten

Die Diskussion um die gesetzliche Krankenversicherung reißt nicht ab. Im laufenden Jahr steht laut dem Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von rund € 4 Milliarden bevor, bis 2040 droht sich das Finanzloch auf bis zu € 40 Milliarden auszuweiten. Um diesem Szenario entgegenzusteuern setzte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine Expertenkommission ein, um Vorschläge für eine Reform des gesamten Gesundheitssystems zu erarbeiten. Im Frühjahr werden erste Ergebnisse erwartet. Leistungskürzungen zum Nachteil der Versicherten schließt die Ministerin nicht aus.


BDA will € 50 Milliarden jährlich sparen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) präsentierte angesichts der prekären Lage ein Positionspapier mit dem Titel "Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung". Der Fokus liegt auf Kostensenkung, um die Ausgaben der Krankenkassen um bis zu 10 Prozent bzw. um rund € 50 Milliarden zu reduzieren.


In Folge vermindern sich die Beitragssätze um 1,5 bis 2 Prozentpunkte. Arbeitgeber müssten dann nicht den aktuellen Beitragssatz von durchschnittlich 17,5 Prozent hälftig tragen, sondern lediglich 15,5 bis 16 Prozent. "Es fehlt der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an Geld, sondern am richtigen Einsatz der Mittel, das muss sich ändern", so Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.


Abschaffung kostenfreier Mitversicherung von Ehepartnern

Ein tragendes Element des Positionspapiers ist die Abschaffung der Beitragsfreiheit für nicht oder gering verdienende Ehepartner; stattdessen soll für diesen Personenkreis künftig ein monatlicher Mindestbetrag von € 220 gelten. Allein durch diese Maßnahme sparen Krankenkassen rund € 2,8 Milliarden p.a. und bauen zusätzlich Fehlanreize gegen die Aufnahme einer Beschäftigung ab. Einzig in der Elternzeit darf eine beitragsfreie Mitversicherung möglich sein.


Steuernde Kontaktgebühr bei jedem Arztbesuch

Zudem fordert die BDA fortan für jede Erstkonsultation eines Arztes eine Kontaktgebühr. Deren Einschätzung zufolge entfaltet diese Pauschalzahlung eine deutlich stärkere Lenkungswirkung als die damalige Praxisgebühr von € 10 pro Quartal. Diese wurde 2004 eingeführt und zum 01. Januar 2013 wieder abgeschafft, was aus Sicht der Arbeitgeber falsch war - die Abgabe habe die Krankenkassen jährlich um rund € 2 Milliarden entlastet.


Belastungsgrenze für Selbstbeteiligungen erhöhen

Ein weiterer Punkt ist die Belastungsgrenze für eigene Zuzahlungen pro Jahr, u.a. für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Reha oder Heilmittel. Eine Anhebung von aktuell zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens auf drei Prozentpunkte ist hier in Planung. Darüber hinaus fordert die BDA diese direkte Form der Selbstbeteiligung zu dynamisieren und an die Preisentwicklung anzupassen. Erhöhen sich Arzneimittel und medizinische Gesundheitsleistungen, geht der Eigenanteil nach oben.


Primärarztmodell

Die Einführung eines neuen Primärarztmodells soll ergänzend dazu beitragen Patienten in die richtigen Versorgungswege zu lenken. Der Verband schlägt hierzu einen radikalen Schritt vor: "Bei Nichteinhaltung sollte die Krankenkasse nicht zur Sachleistung oder Kostenerstattung verpflichtet sein, vielmehr sollten dann die Versicherten, die den vorgesehenen Weg nicht einhalten, selbst zahlen müssen", das bedeutet mit anderen Worten, wer nicht zuerst zum Hausarzt geht, muss seine Behandlung im Zweifelsfall selbst begleichen. Die Option eine primärversorgende Praxis, z. B.

Haus-, Kinder- oder Frauenarztpraxis, selbst zu wählen, soll gewährt werden, nicht aber der Zugang zur nächsthöheren Versorgungsebene. Damit muss die ärztliche Betreuung durch Fachärzte demnach ausschließlich über eine Überweisung der primärversorgenden Praxis oder nach einer verbindlichen einheitlichen Ersteinschätzung erfolgen.


Krankenhausreform

Da der größte Posten der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären Bereich liegt, wird auch hier der Rotstift angesetzt werden. Der Plan sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer nur noch Versorgungsaufträge an Kliniken vergeben, die Mindestmengen an Behandlungen nachweisen und die definierte Qualitätskriterien erfüllen. Unnötige Krankenhausbetten werden dadurch verringert und die ambulante mit der stationären Versorgung besser verzahnt. Hauptziel der Reform in diesem Bereich ist es, deutlich mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchführen zu lassen.


Wettbewerb unter Krankenkassen fördern

Weiter plädiert die BDA dafür, dass Krankenkassen und Leistungserbringer über Preise, Leistungen und Qualitätsstandards direkt verhandeln, anstelle vom Gesetzgeber vorgegebene Kollektivverträge anzuwenden. Diese Förderung des Wettbewerbs unter den Kassen läuft auf eine Liberalisierung des Krankenkassensystems hinaus.


Der Entwurf beabsichtigt zudem Krankenkassen von der Pflicht zu befreien bestimmte Versorgungsformen anzubieten, wie etwa medizinische Versorgungszentren oder die hausarztzentrierte Versorgung nach § 736b SGB VK. Die möglichen Nachteile dieser geplanten Liberalisierung nennt das Positionspapier allerdings nicht. Es stellt sich die Frage, wie wird zukünftig sichergestellt, dass beispielsweise chronisch kranke Personen verlässlichen Zugang zu ärztlicher Unterstützung bekommen?


GKV auf Basissicherung beschränken

Ferner ist laut dem Positionspapier angedacht die Gesundheitsdienstleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Basissicherung zu konzentrieren. "Basissicherung bedeutet, dass grundsätzlich nur noch solche Leistungen übernommen werden, deren Nutzen nachgewiesen ist und die wirtschaftlich erbracht werden", heißt es hierzu. Außerdem soll medizinische Versorgung "durchgängig auf Wirtschaftlichkeit anhand von Kosten-Nutzen-Analysen überprüft werden". Aktuell definieren sich die Leistungen folgendermaßen: "Unter dem Begriff Leistungskatalog versteht man den Gesamtumfang aller Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."


Gegen das schwächste Glied der Kette

Die Haltung des BDA ist verständlich, ein Hamsterrad für Arbeitgeber aus ausufernder Bürokratie, hohe Energiekosten bei mangelnder Versorgungssicherheit, Facharbeitermangel trotz starker Migration und immensen Lohnnebenkosten. Allerdings ist fraglich, warum die Bundesvereinigung so vehement gegen den Arbeitnehmer und seine Angehörigen, das schwächste Glied der Kette, vorgeht, um das System am Laufen zu halten?


Es steht außer Zweifel, dass das Krankensystem hinterfragt und geprüft werden muss. Aber warum erwähnt der Verband mit keinem Wort die über sechs Millionen Wirtschaftsflüchtlinge, die 2015 ins Land kamen und die Größtenteils vom Sozialsystem ernährt werden? Viele von ihnen haben nie Leistungen erbracht, da sie keinen Job aufgrund mangelnder Bildung ausüben oder weil man es ihnen leicht macht auch ohne entsprechende Tätigkeit versorgt zu werden. Eine Zahl am Rande - die durch Angela Merkel gestartete Migrationswelle hat Deutschland bisher rund eine halbe Billion Euro nur an primären Flüchtlingsausgaben gekostet. Aber wenn wir nun schon einmal bei den Kostenfrage sind, warum fließen weiterhin Milliardenbeträge in das hochkorrupte siebzehnte Bundesland am schwarzen Meer, in den letzten drei Jahren rund € 70 Milliarden? Geld für die ganze Welt, nur nicht für den heimischen Bürger!!


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