ARAG-Experten zum Thema Parken
Das Angebot an Parkplätzen ist in vielen deutschen Städten begrenzt, daher sind auch die zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten sehr begehrt. Es ist also nicht verwunderlich, dass es beim Kampf um die wenigen Parklücken mitunter heiß hergeht. Was erlaubt ist und welche Verkehrsregeln beim Parken gelten, erklären die ARAG Experten in diesem Artikel.
Ist Parkplatz klauen erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Recht auf einen Parkplatz im Streitfall. Darin ist zu lesen, dass an einer Parklücke derjenige Vorrang hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht (§ 12 Absatz 5 Satz 1). D. h. wenn sich ein Autofahrer in einer Straße mit Gegenverkehr befindet, also auf der gegenüberliegenden Straßenseite, so hat er die Parklücke noch nicht "unmittelbar erreicht".
Der Anspruch desjenigen, der zuerst an der Parkbucht angekommen ist, bleibt nach der StVO auch dann erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder noch anderweitig rangieren muss. Dieses Privileg gilt ebenfalls für denjenigen, der an einer frei werdenden Parklücke wartet. Wer sich jedoch in dieser Situation von der anderen Seite in die Parklücke drängelt, während das ausparkende Auto dem wartenden Fahrer noch den Weg versperrt, verstößt gegen die StVO.
Laut ARAG Experten ist auch das Reservieren eines Parkplatzes tabu. Wer als Autofahrer eine Parklücke reserviert indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort warten lässt bis er selbst die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die StVO. Den Vorrang an einer Parklücke hat nur der Fahrer selbst.
Was passiert, wenn Verbrennerfahrzeuge Parkflächen für E-Autos benutzen?
Der Nutzer eines E-Autos muss darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und nur für ihn bestimmt sind. Das Abschleppen eines dort parkenden Verbrenners ist auch ohne konkrete Behinderung nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erlaubt (Az: 14 K 7479/22).
Warum gilt eine erhöhte Vorsicht bei Zebrastreifen und Gullys?
Das Abstellen eines Pkws auf dem Zebrastreifen ist grundsätzlich verboten, das gilt auch für die fünf Meter davor. Hingegen ist dahinter das Halten und Parken erlaubt. Ebenfalls freigehalten werden muss der Zebrastreifen, wenn der Verkehr stockt. Über einem Gullydeckel auf dem Gehweg zu parken, ist keine gute Idee. Dies gilt auch dann, wenn das Parken auf Gehwegen ausdrücklich freigegeben ist. Die StVO kennt hier kein Pardon. Wer gegen dieses Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen seines Fahrzeugs wegen Falschparkens.
Gilt auf Parkplätzen die Regelung "rechts vor links"?
Wer mit seinem Fahrzeug auf einen Parkplatz fährt, darf sich nicht generell auf die allgemeine gültige Vorfahrtsregel "rechts vor links" verlassen. Diese Regelung gilt nach den Aussagen der ARAG Experten nur dann auf Parkplätzen, wenn die Wege dort so breit und deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen unmissverständlich ist. Sind lediglich Parkbuchten markiert, müssen sich die einzelnen Verkehrsteilnehmer lt. dem Landgericht Detmold über die Vorfahrt verständigen (Az: 10 S 1/12).
Müssen sinnlose Verkehrsschilder beachtet werden?
Es gibt Verkehrsschilder, über deren Sinn sich streiten lässt, vor allem in Bereichen mit wenig Parkplätzen. Die Fachleute der ARAG weisen aber darauf hin, dass auch fragwürdige Schilder beachtet werden müssen. Ziviler Ungehorsam hilft in derartigen Fällen nicht weiter.
So parkte beispielsweise ein Autofahrer vor einer als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Fläche. Da es an besagter Stelle keine Zufahrt gab, setzte er sich über die Beschilderung hinweg. Denn logischerweise konnte damit ja auch kein Feuerwehreinsatz behindert werden. Die Hinweisschilder waren vom Bürgermeister aufgestellt worden, da sich an dieser Stelle der Hinterausgang des örtlichen Kinos befindet. Dort abgestellte Fahrzeuge sollten die Besucher nicht beim Verlassen des Lichtspielhauses behindern. Trotz dieser behördlichen Willkür musste der Mann die Abschleppkosten von rund € 200 bezahlen, da die Richter des zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf betonen, es sei nicht Aufgabe eines Autofahrers zu entscheiden, ob ein angebrachtes Schild ein Verbot auch rechtfertige. Aufgestellte Hinweistafeln sind bindend, wer sie für unberechtigt hält müsse dagegen klagen (Az: 14 K 2727/12).
Wie oft muss ein parkendes Auto überprüft werden?
Alle zugelassenen Fahrzeuge mit gültiger TÜV-Plakette dürfen grundsätzlich für eine unbegrenzte Zeit auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie oft nach einem ordentlich abgestellten Auto geschaut werden muss. Allerdings ist bei Parkscheinpflicht ein gut sichtbarer Parkschein ins Fahrzeug zu hinterlegen.
Tabuzonen fürs Parken sind u.a. Notzufahrten, Bewohnerpark- und Halteverbotszonen, sowie Rettungswege. Da im Zuge einer Änderung der Verkehrsführung oder durch eine neue Baustelle immer die Möglichkeit besteht, dass ein temporäres Parkverbot eingerichtet wird, ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen von einigen Tagen nach dem Fahrzeug zu schauen um es dann ggf. zu entfernen, bevor es kostenpflichtig abgeschleppt wird.