Vorzeitiger Ruhestand – worauf müssen Sie achten?
Möchte sich ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsleben zurückziehen, muss er Abschläge bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Kauf nehmen. Welche Möglichkeiten bestehen, diese zu umgehen bzw. zu mindern?
1) mit Abschlägen leben
Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt aktuell 65 Jahre und fünf Monate. Allerdings bietet sich die Option bereits mit 63 aus dem Berufsleben auszuscheiden, sofern 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden. Da jedoch zwei Jahre weniger Rentenbeiträge in die Rentenkasse fließen und sich zudem die Rentendauer verlängert, müssen Abschläge in Kauf genommen werden. Diese unterliegen folgender Berechnung: Pro Monat, den Sie vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent – Ausnahme, einem Eintritt in den Ruhestand gehen 45 Berufsjahre voraus.
2) Ausgleichszahlung leisten
Ein Rentenabschlag kann vermieden werden, sofern freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt werden. Aber damit lässt sich allenfalls der Abschlag selbst ausgleichen, nicht aber die beiden fehlenden Berufsjahre. Dazu ein Beispiel: Verabschiedet man sich 24 Monate vor dem normalen Renteneintritt aus dem Erwerbsleben, so beträgt der Abschlag 7,2 Prozent, d.h. bei einer Regelarbeitsrente in Höhe von € 1.500 verbleiben tatsächlich nur noch € 1.307. Wer nun zusätzlich € 24.336 einbezahlt, steigert seine monatliche Rente immerhin auf € 1.408 – zwei weitere Arbeitsjahre hätten somit annähernd € 100 monatlich gebracht. Diese Maßnahme rechnet sich allerdings erst nach 20 Jahren, denn ab dem 83. Geburtstag erhalten Sie mehr Rente, als mit der Zuzahlung erbracht wurde.
3) Verschiebung des Rentenbezugs
Möchte man den unter 1) genannten Abzug umgehen, besteht die Möglichkeit mit 63 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden und erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente zu beantragen. Demzufolge sind fast zweieinhalb Jahre aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Leisten kann sich diesen Weg nur derjenige, der vermögend ist, hohe laufende Einnahmen erzielt - wie etwa aus Vermietung und Verpachtung – oder dessen Lebensunterhalt vom Partner mitfinanziert werden kann. Dieses „Aussitzen“ lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Legen wir nun unser o.g. Beispiel zugrunde; zwei Jahre lang fließen keine weiteren Rentenbeiträge, somit sinkt die spätere Rente auf € 1.408. Des weiteren muss bei der Berechnung berücksichtigt werden, dass Sie zwei Jahre kein Altersruhegeld erhalten und diese monatliche Summe zwischenfinanzieren. Insgesamt addiert sich der Betrag auf eine Höhe von € 33.792, rechnerisch lohnt sich demgemäß diese Variante erst nach 28 Jahren Rente.
4) Beantragung einer Teilrente
Nach einer Lebensarbeitszeit von 35 Jahren ist es möglich, zwei Jahre vor Rentenbeginn die Arbeitszeit auf die Hälfte zu reduzieren. Diese Teilrente nehmen aber nur wenig Arbeitnehmer in Anspruch; im Jahr 2014 waren es 2167 Personen von gesamt 820.000 Neurentnern. In unserem Fallbeispiel erhält der Versicherte zwei Jahre lang sein Gehalt von monatlich € 2.265 und obendrauf noch eine Teilrente von € 653. Nach Ablauf dieser Frist beträgt seine Rente
€ 1.403, anstatt € 1.500. Im nächsten Jahr tritt die sogenannte „Flexirente“ in Kraft, demzufolge kommt es zu einer Neuregelung. Für den Hinzuverdienst gelten ab diesem Zeitpunkt keine starren Grenzen mehr, vielmehr erfolgt dann ein prozentuale Anrechnung der Gehälter. Mittlerweile bieten manche Arbeitgeber attraktive Alterszeitregelungen an, die allerdings individuell ausgehandelt werden müssen. Ein staatliche Förderung dafür gibt es nicht.
5) Nebenjob annehmen
Wer mit 63 Jahren in Rente geht, kann seine Abschläge mit einem € 450-Job ausgleichen. Bei unserem aufgeführten Beispiel erhält der Ruheständler € 1.307; mit einem Minijob kommt er sogar auf € 1.757. Aber Vorsicht – überschreitet der Zusatzverdienst die Grenze von € 450 im Monat, reduziert sich die gesetzliche Rente sogleich um ein Drittel.
6) Privat vorsorgen
Wer rechtzeitig anfängt eine private Altersvorsorge aufzubauen, kann ohne finanzielle Einbußen vorzeitig in den Ruhestand gehen und seinen Lebensabend genießen. Hier gilt: Je früher mit der Vermögensbildung begonnen wird, desto mehr kommt der Zinseszinseffekt zum Tragen. Allerdings sind in der aktuellen Niedrigzinsphase die klassischen Sparprodukte aus dem Banken- und Versicherungsbereich nur wenig attraktiv. Eine bessere Lösung stellen Aktien bzw. Investmentfonds dar.
Rechtzeitige Planung
Ab welchem Zeitpunkt sollte sich der Arbeitnehmer kümmern, um einen vorzeitigen Renteneintritt einzuläuten? „Einige Jahre bevor sie in Rente gehen wollen“, so Frank Heidemann von der Deutschen Rentenversicherung. Denn wer eine Sonderzahlung leisten möchte, sollte diese aus steuerlichen Gründen über mehrere Jahre strecken. Die Rentenkasse berät den Versicherten kostenlos zu allen Möglichkeiten. Unter der Telefonnummer 0800/10004800 kann ein Termin vereinbart werden.
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