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Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente

Wie bereits mehrfach berichtet, zählt neben der Privathaftpflichtversicherung die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt.  Aus meiner täglichen Praxis ist mir allerdings bekannt, dass nur die wenigsten Bürger darüber informiert sind, wie die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente steuerlich behandelt wird.

Staatliche Leistung zu gering

Alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten bei Verlust ihrer Arbeitskraft nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche Leistung beträgt hier monatlich lediglich € 699. Dieser Betrag reicht jedoch nur in den seltensten Fällen zum Leben aus. Allein dieser Hintergrund macht die Bedeutung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung klar. Im Leistungsfall erhält der Versicherte eine vereinbarte monatliche Rente, die sein Einkommen ersetzt.

Leistungen nur zum Teil steuerpflichtig

Es handelt es sich dabei um eine sogenannte zeitlich begrenzte Leibrente, die nur teilweise steuerpflichtig ist. Da der Versicherungsbeitrag aus einem bereits versteuerten Einkommen stammt, muss nur der sog. Ertragsanteil versteuert werden. Dieser ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit der Rente und beinhaltet pauschal die Zinsen, die in den Leistungen der Versicherer enthalten sind. Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings in eine betriebliche Altersversorgung eingebaut, unterliegt sie der vollen Besteuerung.

Grundfreibetrag von € 8.652

Grundsätzlich gilt, der zu versteuernde Ertragsanteil ist umso höher, je länger eine Rentenleistung vereinbart ist. Bei einer Dauer von 10 Jahren sind somit 12 Prozent der Leistung steuerpflichtig, bei einer Dauer von 50 Jahren erhöht sich dieser Satz auf 45 Prozent. Einkommensteuer muss an das Finanzamt gezahlt werden, wenn das gesamte zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen über € 8.652 liegt bzw. bei Verheirateten die Grenze von € 17.304 überschreitet. Beispiel: Eine 37-jährige ledige Person wird berufsunfähig; ein Vertrag besteht mit monatlicher Rente von € 1.500  bis zum Endalter 67; die Versicherungsgesellschaft zahlt voraussichtlich 30 Jahre lang  Rentenleistung. Nach der Ertragsanteiltabelle müssen 30 Prozent versteuert werden. Jedoch ist nicht die vollständige Jahresrente in Höhe von € 18.000 steuerpflichtig, sondern nur € 5.400. Die Rentenzahlung bleibt aber komplett steuerfrei, da der Freibetrag von € 8.652 nicht überschritten wird. Das zu versteuernde Einkommen beinhaltet unter anderem auch die staatliche Erwerbsminderungsrente, Miet- oder Zinseinnahmen, sowie der Verdienst des Ehepartners.

 

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