Wann ist eine Rückkehr möglich? Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung
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Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2024 von Achim Nixdorf. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Wer einmal privat krankenversichert ist, kommt nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. So lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimmt so nicht: Bis zum 55. Geburtstag gibt es für privat krankenversicherte Personen verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind sie 55 Jahre alt oder älter, ist ihnen der Weg meist versperrt – aber auch hier gibt es noch Möglichkeiten.
Wechsel unwiderruflich?
Die Entscheidung, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, hängt für viele Menschen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und der Wunsch nach mehr und besseren Leistungen als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Allerdings taucht in dem Prozess der Entscheidungsfindung oft auch die Frage auf, ob ein Wechsel unwiderruflich ist, oder ob es auch ein Zurück von der PKV in die GKV geben kann.
Für Angestellte mit Verdienst über € 69.300 möglich
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder JAEG) überschreiten. 2024 liegt diese bei € 69.300 brutto jährlich. Sie sind dann versicherungsfrei und können sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Auch Selbstständige und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe fallen aus der Versicherungspflicht in der GKV.
Umgekehrt gilt deshalb auch: Sinkt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die JAEG oder wechselt ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der JAEG, ist er nicht mehr versicherungsfrei und kann bzw. muss zurück in die GKV wechseln. Auch wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das gilt auch während einer Sperrzeit vor dem Bezug des Arbeitslosengelds. Die Agentur für Arbeit zahlt dann die kompletten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Besonderheit: Versicherte über 55 Jahre
Sobald Sie als Privatversicherter das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV aber fast nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber möchte so verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidargemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheitssystem.
Aufnahme in Familiensversicherung
Trotzdem gibt es auch hier noch eine Möglichkeit, zurück in die Gesetzliche zu kommen, und zwar, wenn Sie sich in die Familienversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss dieser oder diese gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als € 505 im Monat (bzw. € 538 bei Minijobs) betragen.
Quelle: https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/wann-ist-eine-rueckkehr-moeglich-wechsel-von-privater-zu-gesetzlicher-krankenversicherung/