Worauf es bei Betriebsinhaltspolicen ankommt
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 20.11.2023 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen verwenden zu dürfen.
Egal ob Büromöbel oder Lagerbestände, ob Maschinen oder Werkzeuge, es besteht immer ein Risiko, dass das betriebliche Inventar eines Unternehmens beschädigt wird. Sei es durch einen Brand, ein gebrochenes Wasserrohr oder bei einem Diebstahl. Schutz vor solchen Schäden bietet eine gewerbliche Inhaltsversicherung, häufig auch Inventar- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt.
Allgefahrendeckung empfohlen
Versichert sind in der Regel Schäden infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Der Trend geht aber eher in Richtung einer Allgefahrendeckung. Dann sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert. Sie schützt zum einen den Makler vor Beratungsfehlern und zum anderen den Kunden im Schadenfall.
Geschäftsinhaltsversicherung wichtig
Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Selbstständige ist eine Geschäftsinhaltsversicherung wichtig. Denn die Schäden können oft die Existenz des Unternehmens gefährden. Schließlich kann etwa ein Einzelhändler, dessen Ware bei einem Brand in Rauch aufgeht, diese nicht mehr verkaufen. Bei einer Betriebsinhaltsversicherung übernimmt der Anbieter im Ernstfall die Kosten für die Instandsetzung und Wiederanschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars.
Je nach Tarif erstattet der Versicherer aber auch weitere Kosten, die im Schadenfall auf die Betroffenen zukommen können. Dazu gehören etwa Aufräum- und Abbruchkosten, Sachverständigengebühren oder Geld, das für die Wiederherstellung von Akten, Daten und Programmen anfällt. Erstattet wird dabei meist der Neuwert. Das ist der Preis, den man zur Wiederbeschaffung der Gegenstände zahlen müsste. Ist das Inventar aber schon alt oder abgenutzt, und liegt der Wert nur noch unter 40 Prozent des Neuwertes, gibt es vom Versicherer den Zeitwert zurück. Das entspricht dem Preis, zu dem man die Sachen aktuell verkaufen könnte.
Auch fremdes Eigentum versicherbar
Versichert sind grundsätzlich immer solche Gegenstände, die sich im Eigentum des Versicherten befinden oder die mit Kaufoption geleast wurden. Darüber hinaus kann aber auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn dem Versicherungsnehmer dieses fremde Eigentum zur Aufbewahrung, Reparatur, Wartung oder Pflege vorübergehend im Rahmen der versicherten betrieblichen Tätigkeit überlassen wurde. Das kann zum Beispiel für einen Computer-Reparaturservice oder ein kleines Unternehmen, das Möbelstücke restauriert, von Bedeutung sein.
Fokus auf richtige Versicherungssumme
Die Versicherungssumme insgesamt so zu wählen, „dass sie den Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Einrichtung sowie der eingelagerten Warenvorräte des entsprechenden Unternehmens abbildet und sie zu diesem wiederbeschafft beziehungsweise wiederhergestellt werden können“. Die Betreiber empfehlen auch, die Kosten für bauliche Veränderungen zu berücksichtigen, also etwa für Fußböden oder Wände. Denn auch Umbaukosten könnten im Schadenfall hoch ausfallen. Richtig sicher gehen Kunden und Makler, indem sie einen Versicherer wählen, der auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet. Der Versicherer sieht dann von einer Kürzung der Entschädigungszahlung ab.
Quelle: https://www.pfefferminzia.de/innere-werte-worauf-es-bei-betriebsinhaltspolicen-ankommt//2/