Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil II
Ausführliche Liste innerhalb von zwei Wochen
Liefern Sie dem Versicherer keinen Vorwand für Kürzungen. Es liegt in der Sache, dass eine ausführliche Auflistung mehrere Tage dauern kann. Aber nach mehr als zwei Wochen kann es eng werden. Das Landgericht Oldenburg fand beispielsweise drei Wochen zu lang. Nachdem der Kunde so viel Zeit verstreichen ließ, durfte der Hausratversicherer seine Zahlung um 40 Prozent kürzen (Az. 13 O 3064/09).
Selbstverständlich müssen die Angaben zu den gestohlenen Gegenständen beim Versicherer und der Polizei identisch sein. Wer der Polizei Notebook und Bargeld als gestohlen meldet, beim Versicherer aber ein paar Tage später zusätzlich noch eine entwendete Kamera angibt, kann in Schwierigkeiten geraten.
Eindruck von Versicherungsbetrug vermeiden
Im letztgenannten Fall kann der Sachbearbeiter des Versicherers hellhörig werden und unterstellen, dass Betroffene den Schaden aufbauschen wollten, nachdem der erste Schock überwunden war. Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gehören zu den Sparten, bei denen Versicherungsbetrug am häufigsten vorkommt. Bei letzterer Versicherungsart wissen Versicherer aus Erfahrung, dass mindestens jeder dritte Schaden an teuren Kleinartikeln wie etwa Brillen oder Smartphone fingiert ist. Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, darf der Versicherer seine Zahlung komplett verweigern - also auch für die Dinge, die tatsächlich beschädigt oder gestohlen wurden. Zudem kündigt er im Regelfall den Vertrag.
Versicherer prüfen lassen, auch mit Gutachter
Verlangt der Versicherer detailierte Angaben darüber wie es zu dem Schaden kam, stehen Versicherte in der Pflicht wahrheitsgemäß zu antworten. Vor allem bei größeren Vorkommnissen ist davon auszugehen, dass der Versicherer deren Ursachen und die Höhe genau überprüft. Sie müssen, was Ihnen möglich ist, zur Aufklärung des Hergangs beitragen und alle Angaben machen, die der Versicherer für die Regulierung des Schadens braucht. Schickt die Gesellschaft einen Gutachter, müssen Geschädigte diesen ins Haus lassen. Im Anschluss empfiehlt es sich, eine Kopie des gesamten Gutachtens zu verlangen. So kann man nachvollziehen, mit welcher Bewertungsmethode der Sachverständige zu seiner Einschätzung kam.
Häufig fragt die Versicherungsgesellschaft nach, ob es an den beschädigten oder gestohlenen Gegenständen schon Vorschäden gab - beantworten Sie dies ehrlich. Experten ihres Fachs können in den meisten Fällen herausfinden, ob der teure Teppich bereits Schäden aufwies oder der PC irgendwelche Macken hatte. Oftmals wollen Versicherte in der Zeit der Schadensprüfung bereits mit der Reparatur bzw. Renovierung beginnen. Aber Vorsicht, stimmen Sie dies unbedingt im Voraus mit der Versicherungsgesellschaft ab.
Abschlagszahlung
Es bestehen keine gesetzlich bestimmten Fristen, innerhalb derer ein Versicherer leisten muss. Die Unternehmen haben das Recht und - der Versichertengemeinschaft gegenüber - auch die Pflicht, die Ansprüche zu prüfen. Erfahrungsgemäß reichen dafür vier Wochen aus. Falls es notwendig ist Polizeiakten einzusehen, können weitere drei Wochen hinzukommen.
Nach einem Monat der Schadenmeldung, können Betroffene eine Abschlagszahlung verlangen. Dieser Betrag soll ungefähr der Summe entsprechen, die das Versicherungsunternehmen höchstwahrscheinlich mindestens bezahlen muss. Voraussetzung für eine Abschlagszahlung ist, dass die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach feststeht, jedoch die Höhe der Leistung noch unklar ist. Es empfiehlt sich, die Korrespondenz mit dem Unternehmen schriftlich (E-Mail, Einschreiben) zu führen und darin klare Fristen zu setzen, bis wann Sie eine Antwort erwarten. In aller Regel reichen dafür zwei Wochen aus.
Makler einschalten
Am einfachsten: Setzen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages mit einem fachkundigen Versicherungsmakler in Verbindung. Dieser weiß welche Gesellschaften Schäden rasch regulieren oder bei welchen es manchmal klemmt. Kein erfahrener Makler arbeitet in den schadenintensiven Sparten - zu denen auch die Hausratversicherung gehört - mit Versicherern, die sich wenig kundenorientiert zeigen.