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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Kriterien einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft die wichtigste Vorsorge überhaupt. Den bestmöglichen Schutz hierbei bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Angebote auf dem Markt sind vielfältig und für einen Laien kaum überschaubar, doch welche Kriterien muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen?

Auf den Staat können Sie sich nicht verlassen, wenn Sie - aus irgendwelchen Gründen auch immer - nicht mehr in der Lage sind ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde und "nur" berufsunfähig wird, hat keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung. Eine Erwerbsminderungsrente erhält nur der gesetzlich Versicherte, der gar keiner Arbeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. 6 Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) täglich nachgehen kann und die versicherungstechnischen Voraussetzungen (Pflichtbeiträge, Wartezeit) erfüllt.

1) Höhe der Rente

Bei der Antragstellung legen Sie die versicherte Rente fest. Die optimale Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab. Als Faustregel schlägt beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens vor. Es ist zu beachten, dass viele Versicherungsgesellschaften bei einer BU-Rente über € 1.000 eine finanzielle Angemessenheitsprüfung vornehmen und die versicherte Rente dabei auf diese Werte begrenzen.

Eine andere Variante besteht darin, die Ausgaben zur Erhaltung des Lebensstandards zu berechnen. Diese bedarfsorientierte Ermittlung ist zwar etwas aufwändiger, aber vermutlich auch genauer. Dabei ist zu bedenken, dass bei Verlust des Arbeitsplatzes der bisherige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Altersvorsorge entfällt. Deshalb ist so zu planen, dass  trotz Berufsunfähigkeit noch genügend Geld für eine private Altersvorsorge zur Verfügung steht. Sinnvollerweise muss die Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen, damit sich die monatlichen Beiträge auch lohnen. Versicherte Renten unter € 800 machen wenig Sinn, da Einnahmen dieser Art bei staatlichen Leistungen voll angerechnet werden.

2) Laufzeit

Eine Auszahlung der Rente erfolgt dann, wenn in der Vertragslaufzeit eine Berufsunfähigkeit laut dem zugrunde liegenden Bedingungswerk eintritt. Die Vertragsdauer kann nach dem Vertragsabschluss nicht mehr angehoben werden - einzige Ausnahme: der Gesetzgeber erhöht die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Läuft der Vertrag bis zu ihrem 67.Geburtstag, so haben Sie bis zu diesem Tag auch Anspruch auf Leistung. Stellen Sie beispielsweise mit 61 Jahren fest, dass Sie finanziell gut aufgestellt sind, sodass Sie eine Berufsunfähigkeit finanziell abfedern können oder sogar die Möglichkeit besteht frühzeitig sorglos in Rente zu gehen, dann kündigen Sie einfach den Vertrag; Verträge dieser Art lassen sich im Regelfall mit einer Frist von einem Monat auflösen. Haben Sie aber im Umkehrfall den Schutz nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen und stellen im Laufe der Zeit fest, dass es nicht reicht - zu spät - denn eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.

3) Beitragsdynamik

Da normalerweise das Einkommen im Laufe der Zeit steigt, ist es sinnvoll eine Beitragsdynamik in den Vertrag einzubauen. In diesem Zusammenhang bietet der Versicherer jährlich eine Erhöhung des Rentenanspruches an, logischerweise ist damit auch ein Anstieg des Beitrages verbunden. Es wird entweder ein fester Prozentsatz (zwei bis zehn Prozent) oder in Höhe des Anstieges der Lebenshaltungskosten angeboten. Allerdings besteht nach jedem neuen Bescheid die Möglichkeit eine Erhöhung zu stoppen. Wird jedoch einer Anhebung dreimal am Stück widersprochen, so findet zukünftig keine Dynamisierung mehr statt. Bei einer Beitragsanpassung dieser Art werden keine Fragen mehr zum Gesundheitszustand gestellt, d.h. auch derjenige, der bereits gesundheitliche Probleme hat, "ist mit im Boot".

4) Leistungsdynamik

Neben der Beitragsdynamik gehört auch eine Leistungsdynamik in den Vertrag. Mit ihr erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente jährlich ab dem zweiten Jahr des Bezuges. Damit lässt sich einer steigenden Inflation vorbeugen - denn eine Summe von € 1.000 besitzt in zehn Jahren nicht mehr die gleiche Kaufkraft, wie heute. Wichtig ist, diesen Wertverfall auszugleichen.

Ratsam ist daher eine jährliche Anpassung von mindestens zwei Prozent. Damit verteuert sich zwar die monatliche Prämie, hebt aber im Gegenzug auch die Rentenansprüche an und sorgt auf diese Weise für ein zusätzliches Maß an bedarfsgerechter Absicherung.

5) Nachversicherungsgarantien

Wie bereits erwähnt führt ein Vertrag ohne Beitragsdynamik schnell zu einer Unterdeckung, wenn das Einkommen steigt, die Höhe der vereinbarten Rente jedoch auf dem gleichen Stand verharrt. Ein Anstieg durch die dynamische Anpassung der Altersbezüge reicht allerdings nicht aus, wenn sich das Einkommen stark erhöht bzw. sich Umstände im Leben verändern, die eine höhere Absicherung notwendig machen. Hierfür gibt es eine sog. Nachversicherungsgarantie, mit welcher der Kunde die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken kann.

In guten Tarifwerken ist dies ohne besonderen Anlass in den ersten Jahren möglich. Danach spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder ein höherer Bildungsabschluss. Unter welchen Bedingungen eine solche Erhöhung erfolgen kann, unterscheidet sich je nach Anbieter. Achten Sie bei der Auswahl eines optimalen Vertrages darauf.

Sie benötigen weitere Informationen oder ein Angebot? Dann setzten Sie sich einfach telefonisch unter der Nummer: 09232-70880 bzw. per Mail unter: info@maklerwunsiedel.de mit mir in Verbindung.

 

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