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Jan 09 2022

Sparkasse bei Strafzins-Verweigerern gnadenlos

In den vergangenen Jahren berichtete ich wiederholt über das nach wie vor aktuelle Thema Strafzinsen. Von den Anfängen, als die Skatbank diese am erstmals einführte - siehe Blogartikel. Mittlerweile bitten die meisten Kreditinstitute ihre Kunden zur Kasse und im Laufe der Zeit wurden die Freigrenzen unentwegt weiter gesenkt.

Stadtsparkasse Düsseldorf

Immer mehr Banken machen durch kundenunfreundliches Verhalten auf sich aufmerksam. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Stadtsparkasse Düsseldorf, die zum zweiten Rundschlag ansetzt. 1.730 Kunden erhielten ein Schreiben, da sie den neuen Kosten- und Gebührenverzeichnis noch nicht zugestimmt haben und sich auf ihren Giro- und Tagesgeldkonten mehr als € 130.000 befinden.

Im Kosten-/Gebührenverzeichnis  ist zu lesen, dass ab einem Guthaben von € 100.000 ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent anfällt. Inzwischen erhielten bereits 24 der kontaktierten Kunden eine Kündigung, da sie trotz wiederholter Mahnung dem neuen Preisverzeichnis nicht zugestimmt haben. Das erklärte ein Sprecher der Sparkasse auf Nachfrage von Bloomberg und bestätigte damit einen Bericht der Rheinischen Post.

Guthaben dem Amtsgericht übergeben

Betroffenen Bankkunden drohen nun drastische Maßnahmen. Ende Januar sollen entsprechende Konten mit einer Umsatzsperre belegt und im folgenden Monat das Kapital dem zuständigen Amtsgericht übergeben werden. Dass es sich dabei nicht um eine leere Drohung handelt, zeigt der Tatbestand, dass bereits im Frühjahr vergangenen Jahres 1.825 Kunden angeschrieben wurden, die über ein Konto mit einem Geldbestand von mehr als € 250.000 verfügten. Im Zuge dieser Aktion erhielten 35 Kontoinhaber eine Kündigung und letztendlich wurden sechs Bankverbindungen aufgelöst und das Guthaben zum Amtsgericht transferiert.

Klarer Trend

Die Geldinstitute argumentieren, dass sie für das Parken überschüssiger Liquidität bei den Landeszentralbanken seit geraumer Zeit ebenfalls eine Gebühr von 0,5 Prozent entrichten müssen. Diesen Kostenpunkt würden sie lediglich an ihre Kunden weitergeben. Zu Beginn waren nur Firmenkunden betroffen, es folgten Neukunden und jetzt schwappt die Strafzinswelle auch zunehmend auf Bestandskunden über. Es ist ein klarer Trend erkennbar - die Freigrenzen sinken kontinuierlich.

Eigene Entscheidung

Jeder Kunde muss selbst entscheiden, ob er so mit sich umgehen lässt, wenn er viele Jahre mit der Bank "vertrauensvoll" zusammengearbeitet hat und diese an ihm bzw. seinem Geld ordentliche Gewinne erwirtschaften konnte. Ein Wechsel bzw. eine Streuung von Guthaben auf mehrere Institute ist jederzeit möglich. Auch ist zu überlegen, ob in Zeiten hoher Inflation Giro- und Tagesgeldkonten ohne Verzinsung noch sinnvoll sind. Meines Erachtens darf auf solchen Konten nur das Kapital belassen werden, das kurzfristig benötigt wird. Für den Rest bietet der Kapitalmarkt sinnvollere Alternativen. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich einfach unter info@maklerwunsiedel.de.

 

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