Gestiegene Zahl an Aktionären und Interessantes zum Thema Hundehalterhaftpflichtversicherung
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Zahl der Aktionäre nähert sich früherem Rekordhoch
Die Deutschen haben offenbar wieder Lust auf Aktien – wie zuletzt kurz vor der Jahrtausendwende. Damals, die Älteren werden sich erinnern, trommelte TV-Star Manfred Krug lautstark für die Telekom-Aktie („Volksaktie“), die denn auch wegging wie geschnitten Brot. Für viele Neuaktionäre nahm das Engagement am Kapitalmarkt indes ein böses Ende, als die Dotcom-Blase im März 2000 platzte. 12,9 Millionen Bundesbürger hielten zu der Zeit Aktien oder Fondsanteile, danach schien das Thema für viele von ihnen ein für allemal gegessen zu sein.
Nun aber kehren sie in Scharen zurück: 12,4 Millionen Aktiensparer gibt es derzeit in Deutschland, womit die gut zwei Jahrzehnte alte Rekordmarke wieder in Sichtweite rückt. Verantwortlich sind ein Push- und ein Pull-Effekt: Die Niedrigzinsen an der Nulllinie und die Strafzinsen auf hohe Bankguthaben treiben die Anleger aus festverzinslichen Anlagen heraus; die Kursrallyes des letzten Jahres locken sie in die Kapitalmärkte hinein. So stieg der DAX, der vor der Corona-Pandemie nicht über 14.000 Punkte hinausgekommen und dann kurzzeitig auf unter 9.000 abgerutscht war im Hoch über die 16.000-Punkte-Marke.
Zahlt die Haftpflichtpolice, wenn ein Hund sich auf einen teuren Teppich erbricht?
Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Hundehalterhaftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hundehaftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.