Die Ära Kapitallebensversicherung ist zu Ende

Für den deutschen Anleger ist "Garantie" neben "Sicherheit" das Lieblingswort. Denn wer wünscht sich das nicht bei seiner Altersvorsorge? Daher war die klassische Lebensversicherung mit einem garantierten Zins über Jahrzehnte das bevorzugte Altersvorsorgeprodukt. Hierzulande bestehen aktuell noch knapp 83 Millionen Lebensversicherungsverträge. Einen großen Teil davon schlossen Sparer ab, die darauf vertrauten, dass sie am Ende der Laufzeit ihr einbezahltes Kapital zuzüglich Zinsen erstattet bekommen, so wie es bei Vertragsabschluss garantiert war.

Verzinsung sinkt auf 0,25 Prozent

Dieses Modell gibt es jedoch so nicht mehr. Das Bundesfinanzministerium kündete an, den Garantiezins für Lebensversicherungen deutlich zu senken. Damit sind Versicherungsgesellschaften ab dem nächsten Jahr nicht mehr in der Lage, ihren Kunden eine Verzinsung von mehr als 0,25 Prozent p.a. über die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Jeder, der nur die offizielle Inflationsrate gegenrechnet, weiß dass daraus ein Verlustgeschäft entsteht.

In Hochphase betrug die Garantieverzinsung vier Prozent

In der Zeit vom 01.07.1994 bis zum 30.06.2000 betrug der Garantiezins satte vier Prozent. Seither wurde in sechs Schritten gesenkt - zuletzt ab 01.01.2017 auf 0,9 Prozent. Diese Miniverzinsung wird jetzt noch weiter gekappt.

Unattraktive Form der privaten Altersvorsorge

Zur privaten Altersvorsorge ist eine Lebensversicherung nicht mehr tauglich. Somit ist es in der aktuellen Nullzinsphase kaum mehr möglich die garantierten Renditen zu erzielen, zumal noch die nicht unerheblichen Nebenkosten erwirtschaftet werden müssen. Durch die Zinszusage können die Versicherer fast keinen Anteil des Kapitals mit Renditechancen anlegen. Für den Sparer ist diese Art der Vorsorge somit völlig unattraktiv.

Problematische Garantiezusagen

Die bis zum Ende der Laufzeit geltenden Garantien sorgen für immer mehr Probleme bei den Gesellschaften. Laut der Zeitschrift Finanztest konnten 13 Versicherer in den Jahren 2016 bis 2018 ihre Garantieverpflichtungen nicht mit Kapitalerträgen finanzieren. Infolge davon mussten Rücklagen angegriffen werden, mit daraus resultierender negativer Auswirkung auf die zukünftige Überschussbeteiligung, auf die der Kunde eigentlich ein Anrecht hat. Zu den betroffenen Unternehmen zählen bekannte Gesellschaften wie etwa die Barmenia, Debeka, Ergo und HDI.

Im Neugeschäft dominieren Verträge ohne 100-Prozent-Garantie

Aufgrund der Zinssituation befindet sich der Markt im Umbruch. Im Neugeschäft dominieren mittlerweile Verträge ohne 100-Prozent-Kapitalgarantie. Damit sank der Anteil der klassischen Verträge mit garantiertem Zins in den letzten Jahren immer mehr.

Viele Gesellschaften im Runoff

Immer mehr Gesellschaften ziehen sich aus dem Geschäft mit klassischen Policen zurück bzw. haben sich bereits zurückgezogen. Versicherungsbestände und damit Kunden wurden an andere Unternehmen verkauft, im Fachjargon "in den Runoff geschickt" - siehe folgenden Blogartikel. "Ich erwarte, dass bei Neuverträgen die klassischen Policen mit jährlicher Garantie zum Nischenprodukt werden", so Guido Bader, Chef der deutschen Aktuarvereinigung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöhte ihrerseits den Druck auf die Versicherer sich aus dem Geschäft zurückzuziehen, damit nicht noch mehr Gesellschaften in eine Schieflage geraten. Von der Behörde heißt es, dass die jetzt im Neugeschäft garantierten Zinszusagen die entscheidenden Stellschrauben sind, mit denen sich Versicherer zukünftig entlasten.

Unsinniges Zwitterprodukt

Seit jeher stand die Kapitallebensversicherung in der Kritik, da es sich um ein Zwitterprodukt aus Absicherung für den Todesfall und langfristigem Sparvertrag handelt. Zur Todesfallabsicherung ist ein derartiger Vertrag zu teuer, denn für einen Bruchteil des Beitrages ist dieser Part bereits über eine Risikolebensversicherung abzudecken. Und als Geldanlage zu unflexibel, undurchsichtig und  ebenfalls wesentlich zu teuer. Eine reine Fondsanlage ist hier sinnvoll. Doch nach wie vor behalten viele Kunden ihre alten Verträge und begründen dies mit dem hohen Garantiezins. Dabei sollte man wissen, dass sich diese Zinszusage lediglich auf den Sparanteil bezieht und nicht auf den gesamten Beitrag. Die Vertragskosten und die Kosten für die Absicherung werden logischerweise nicht verzinst. Ich rate jedem Kunden sich die jährlichen Wertmitteilungen genauer anzusehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter: 09232-70880 jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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