Immobiliendarlehen – Widerrufsrecht aufgehoben
Der Bundestag hat im Februar das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Der für den Verbraucher wichtige Punkt bei dieser Entscheidung ist die Abschaffung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts für Kreditverträge bei fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.
Beschneidung des Verbraucherrechts
Die Möglichkeit vom Darlehensvertrag zurückzutreten wird damit nicht nur zeitlich begrenzt, sondern in vielen Fällen rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten gänzlich abgeschafft. Hiermit ist eine deutliche Schlechterstellung des Bürgers erfolgt und ihm wurde sein stärkstes Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, genommen.
Die Fristen im Überblick
- Bei Verträgen, die nach 21. März 2016 abgeschlossen wurden, beträgt die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung ein Jahr und 14 Tage.
- Für alle zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossenen Verträge gilt weiter das ewige Widerrufsrecht im Falle einer unkorrekten Widerrufsbelehrung.
- Altverträge aus der Zeit vom 02. November 2002 bis zum 10. Juni 2010 können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
Letzte Chance
Immobilienbesitzer, die nur noch bis 21. Juni 2016 die Möglichkeit haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, um aus einem hoch verzinsten Vertrag zu kommen, müssen umgehend handeln. Nach erfolgreichem Widerspruch und anschließender Umschuldung beträgt die Einsparung leicht eine fünfstellige Summe.
Hohe Kostenersparnis
Die Kostenersparnis setzt sich zusammen aus der Reduzierung des Darlehenszinses auf das aktuell extrem niedrige Niveau. Außerdem können eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert und Forward-Darlehen, also ein Kredit, der erst in Zukunft in Anspruch genommen werden soll, ohne Entschädigung abgelehnt werden. Ein neues Darlehen zu erhalten stellt kein Problem dar, außer die eigene Bonität hat sich stark verschlechtert. Der Verbraucher kann entweder das verbesserte Angebot seiner Hausbank annehmen oder sich am Markt gänzlich neu orientieren.
Auch Widerruf bei schon beendetem Darlehensvertrag
Ein bereits beendeter Darlehensvertrag kann auch widerrufen werden und der Kunde trägt hier kein Risiko. Bei Anfechtung des Altvertrages bis zum 21. Juni 2016 kann bis zum 31. Dezember 2019 bares Geld zurückgeholt werden.
Banken lehnen Widerruf häufig ab
Der Kreditwiderruf durch Privatpersonen wird von den Geldinstituten zunächst meistens abgelehnt. Sie hoffen das Problem damit ohne Aufwand und finanzielle Entschädigung lösen zu können. Es ist empfehlenswert bei diesem Schritt einen Fachanwalt zu involvieren. Die Kosten dafür trägt im Regelfall die Privatrechtsschutzversicherung.
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