E-Roller verursachen weniger Unfälle als vermutet und zurückgehende Anzahl von Beschwerden über PKV-Anbieter
(4947 x gelesen) im VersicherungE-Roller verursachen weniger Unfälle als vermutet und zurückgehende Anzahl von Beschwerden über PKV-Anbieter
E-Roller weniger gefährlich als gedacht?
Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.
Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.
Weniger Beschwerden über PKV-Anbieter
Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.
Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.
Häufigster Streitpunkt war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung (673).