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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Versicherungen für Firmengründer

Ein Existenzgründer muss sich um vielerlei Details kümmern. Meist geraten dabei Versicherungen und die eigene Altersvorsorge in den Hintergrund. Um alle privaten und betrieblichen Risiken bedarfsgerecht abdecken zu können, ist eine ausführliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsvermittler unabdingbar.

Anbei eine Übersicht der wichtigsten Verträge:

1) Private Versicherungen

Generell müssen folgende drei Risiken vorrangig abgedeckt werden - Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Tod.

Zu den Vertragsarten im einzelnen:

- Privathaftpflicht

Laut bürgerlichem Gesetzbuch haftet der Verursacher eines Schadens in unbegrenzter Höhe. Bagatellschäden, wie z.B. ein von der Wand gefallener Bilderrahmen, bringen das Leben nicht in Unordnung. Kommen allerdings Personen zu Schaden, können Regressansprüche in die Millionen gehen. Achten Sie beim Abschluss eines Vertrages auf ausreichende Versicherungssummen und den Deckungsumfang. Durch den starken Konkurrenzkampf auf dem Markt haben sich die Versicherungsbedingungen in den letzten Jahren zugunsten des Kunden verbessert.

- Berufsunfähigkeit

Mit Beginn der Selbständigkeit werden in den meisten Fällen keine Beiträge mehr für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erbracht. Eine staatliche Absicherung, für den Fall der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung besteht somit kaum noch. Einen Leistungsanspruch besitzt nur derjenige, der vor dem 01.01.1984 mindestens fünf Jahre lückenlos in die GRV einbezahlt hat. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eminent wichtig, denn sie fängt den Lohnausfall auf, sofern der Selbständige seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Achten Sie auf die Höhe der versicherten Monatsrente - sie muss dem Bedarf angemessen sein. Ansonsten gilt: Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer ist der Beitrag, denn dieser berechnet sich u.a. nach dem Eintrittsalter. Ein weiterer Punkt der für einen zeitigen Abschluss spricht, ist die Gesundheitsprüfung durch den Versicherer. Hier können körperliche Gebrechen zur erschwerten Annahme oder sogar zur Ablehnung des Vertrages führen. Bei gesundheitlichen Vorschäden bzw. riskanten Berufen gibt es Alternativprodukte.

- Pflege

Beim Thema Pflege handelt es sich um das am meisten verdrängte Risiko in Deutschland. Durch die steigende Lebenserwartung erhöht sich zwangsläufig auch die Gefahr, nicht mehr alle Tätigkeiten des täglichen Lebens ausführen zu können und dadurch in Abhängigkeit zu geraten. Wie nicht anders zu erwarten, fängt der Staat nur einen geringen Teil der entstehenden Kosten auf. Für den verbleibenden Rest werden das eigene Vermögen oder nahestehende Verwandte herangezogen. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich auch hier der frühzeitige Abschluss aufgrund des Eintrittsalters und der Gesundheitsprüfung.

- Leben

Haben Sie Familie oder Partner, die finanziell von Ihnen abhängig sind? Ist ihr Geschäft auf Kredit investiert? Dann benötigen Sie eine Absicherung für den Todesfall. Vergessen Sie die klassische Kapitallebensversicherung; hierbei handelt es sich um einen schlecht verzinsten Sparvertrag bei dem Geldanlage und Absicherung auf undurchsichtige Weise vermengt sind. Einzig die reine Risikolebensversicherung eignet sich für diesen Zweck.  

- Kranken

Ein Existenzgründer kann sich bei der Wahl seiner Krankenversicherung zwischen der privaten (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden. Beide Systeme haben Probleme mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung. Bei der GKV werden deshalb immer häufiger Leistungen gestrichen, während die PKV ihre Beiträge erhöht. Es lässt sich keine pauschale Aussage darüber treffen, welches der beiden Systeme das bessere ist. Für eine gesunde ledige Person ist die PKV meist der vernünftigere Weg, der Alleinverdiener mit Kindern und Vorerkrankungen wird in den meisten Fällen bei der GKV bleiben.

- Unfall

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur für Mitglieder der Berufsgenossenschaft, wenn der Unfall während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zum Beschäftigungsort passiert. Freizeitunfälle sind gänzlich ausgeschlossen. Eine private Unfallversicherung leistet 24 Stunden rund um die Welt und ist relativ preiswert.

- Krankentagegeld

Vor allem der Existenzgründer hat Einkommenseinbußen zu verzeichnen, wenn er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Mit einer Krankentagegeldversicherung kann er diese Lücke schließen. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist seiner Tätigkeit nachzugehen, erhält er den mit der Gesellschaft vereinbarten Tagessatz. Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist neben der Höhe des Satzes auch der Zeitpunkt, ab wann geleistet wird. Je früher dies geschieht, umso mehr kostet die Absicherung. Überlegen Sie daher vor dem Abschluss, wie lange Sie ohne Einkommen aus ihrem Beruf leben können.
Des weiteren wird das Krankenhaustagegeld angeboten. Es wird ausbezahlt, wenn sich der Versicherungsnehmer stationär in Behandlung befindet. Der Sinn solch eines Vertrages ist jedoch zu hinterfragen.


2) Betriebliche Versicherungen

- Betriebshaftpflicht

Ein Existenzgründer haftet für alle Schäden, die durch seinen Betrieb und seine Mitarbeiter verursacht werden. Das Ausmaß möglicher Ersatzansprüche kann – wie bei der Privathaftpflichtversicherung - nicht kalkuliert werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes „Muss“. Der Beitrag richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Während beispielsweise ein Schneidermeister nur sehr wenig bezahlt, müssen der Pyrotechniker oder der Kampfmittelräumer tief in die Tasche greifen. Beachten Sie, dass ein Vertrag dieser Art in einigen Branchen sogar zwingend vorgeschrieben ist.

- Betriebsinhalt

Diese Vertragsart sichert Schäden der Betriebseinrichtung und aller Warenvorräte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementargefahren ab. Eine Betriebsinhaltsversicherung macht aber nur dann Sinn, wenn eine Schädigung existenzbedrohend sein kann. Wer von zuhause arbeitet und kein Warenlager besitzt, benötigt einen Vertrag dieser Art nicht.

- Elektronik

Elektronische Anlagen, wie Computer, Server, Büromaschinen, Telefonanlage etc. sind über die aufgeführten Gefahren in der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt. Mit einer Elektronikversicherung ist eine sog. All-Risk-Deckung möglich, die beispielsweise auch Schäden durch Fehlbedienung versichert. Ob ein Vertrag dieser Art sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

- Betriebsunterbrechung

Brennen Betriebsstätte oder Lager ab, sind deren Einrichtungen und Vorräte durch die Betriebsinhaltsversicherung abgesichert. Der Geschäftsbetrieb selbst kann aber meist erst nach Wochen oder Monaten wieder aufgenommen werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt für die Zeit des Ausfalls die vereinbarte Versicherungssumme, die dem Umsatz entspricht. Abgesichert werden können dieselben Risiken wie in einer Betriebsinhaltsversicherung.

- Rechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz ist vor allem für Firmen mit mehreren Mitarbeitern wichtig, denn Streitigkeiten über das Beschäftigungsverhältnis enden häufig vor dem Arbeitsgericht. In erster Instanz teilen sich beide Parteien die Anwalts- und Gerichtskosten, unabhängig davon, wer gewinnt. Auch bei Auseinandersetzungen bezüglich gemieteter Geschäftsräume macht diese Absicherung Sinn. Oftmals werden Kombinationen aus Firmen- und Privatrechtsschutz angeboten. Das ist vor allem für kleinere und mittlere Betriebe interessant, da diese Variante günstiger ist als zwei separate Verträge.

3)  Altersvorsorge

Für den Existenzgründer ist es wichtig sein Geschäft ins Laufen zu bringen. Themen wie Rente und Altersvorsorge treten dabei in den Hintergrund. Als Neueinsteiger muss man aber bedenken, dass mit dem Beginn der Selbständigkeit die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung endet – Ausnahmefälle können diverse Handwerksmeister sein oder auch Künstler. Der Firmengründer ist also selbst für seine Altersvorsorge verantwortlich. Als Faustregel gilt, 20 Prozent des Gewinns auf die Seite zu legen. Je früher damit begonnen wird, desto mehr kann der Zinseszinseffekt arbeiten. In der heutigen Zeit ist der Sinn klassischer Bank- und Versicherungsprodukte zu hinterfragen, denn dafür gibt es nur noch Zinserträge in homöopathischer Höhe. Ein Teil der Ersparnisse sollte deshalb unbedingt in Produktivvermögen angelegt werden. Gute Erträge bietet eine Investition in Aktien, denn diese Anlageform hat bisher in allen langfristigen Vergleichszeiträumen die höchste Rendite erzielt.

 

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