Mangelnde Transparenz von Online-Vergleichsportalen

Wer kennt sie nicht, die Vergleichsportale Check24, Verivox oder Finanzcheck? Es wird suggeriert, dass der Benutzer mit nur wenigen Klicks den besten Anbieter für Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen findet. Der aktuelle Werbeclip von Check24 läuft auf allen Fernsehsendern zu den unterschiedlichsten Zeiten - dort wird derjenige zum Riesen, der über das Vergleichsportal seine Versicherung abschließt und dadurch viel Geld spart.

Onlineportale erhalten hohe Abschlussprovisionen

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages erhalten Onlineportale Provisionen von Versicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistern. Anders lässt sich der eben erwähnte kostspielige Werbespot des Marktführers, der als Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeordnung tätig ist, nicht finanzieren. Marktbeobachtern zufolge ist es ein offenes Geheimnis, dass die Höhe der Vergütung die Auswahl der Tarife bei den Portalen beeinflusst. Anbieter, die eine großzügige Provision zahlen werden klar bevorzugt.

Anfrage bei der Bundesregierung zur Transparenz

Die Partei der Grünen kritisiert die mangelnde Objektivität von Check24 & Co. Sie hat deshalb eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, ob man die Transparenz der Onlineportale zu verbessern gedenke, wörtlich heißt es: „Vergleichs- und Bewertungsportale sind häufiger weniger objektiv und unabhängig, als Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen. Viele der Portale finanzieren sich über Provisionen und bewerten daher auch nur diejenigen Anbieter, die Provisionen zahlen.“

Neutrale Verbraucherinformation ist nicht das Geschäftsziel

Auch wenn viele Nutzer anderer Meinung sind, eine neutrale Information des Verbrauchers ist nicht das Geschäftsziel der Onlinevermittler. Die Werbung der Portale suggeriert nur eine höhere Transparenz als bei den klassischen Anbietern. „Bei Finanzcheck.de müssen die Banken die Hose `runter lassen`“, betont der Schauspieler Heiner Lauterbach im Werbespot des gleichnamigen Portals. Doch nach erfolgreicher Vermittlung eines Darlehensvertrages erhält der Anbieter eine Vergütung des jeweiligen Kreditinstitutes, genau wie jeder andere Finanzvermittler auch, der auf Provisionsbasis arbeitet.

Keine Verschärfung geplant

Strengere Regelungen wird es auch in naher Zukunft nicht geben. Denn die Bundesregierung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ). Das Bundeswirtschaftsministerium schrieb als Antwort auf die Anfrage der Grünen: „Dass grundsätzlich die Notwendigkeit bestehe, die zentralen Kriterien ihrer Aggregation, Selektion, Präsentation und ihre Gewichtung kenntlich zu machen“. Dazu seien aber keine strengeren Gesetze nötig. Der Verbraucher sei nicht gezwungen, Vergleichsportale zu nutzen, denn „ein Abgleich mit den originären Informationen der Anbieter oder direkten Vertreibern bleibt weiterhin möglich“. Hegt der Kunde Zweifel am Wahrheitsgehalt der erhaltenen Auskunft, kann er schließlich an anderer Stelle nachfragen.

Bundesregierung hält Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb für ausreichend

Die Bundesregierung erklärt, dass der Verbraucher bereits ausreichend gegen Irreführung durch das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb abgesichert sei. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Klage gegen den jeweiligen Anbieter. Allerdings klingt diese Argumentation für die Grünen nicht überzeugend. Die Abgeordnete Nicole Maisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welche dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört, äußert sich wie folgt: „Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung die Verantwortung an die Verbraucher abschieben will, anstatt Regelungen vorzunehmen.“

Kritische Stimmen auch in der Bundesregierung

Unter den Mitgliedern der Regierung gibt es aber auch Kritiker. Der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gerd Billen, fordert beispielsweise in einem Interview mit der Zeitschrift Aktuar aktuell mehr Transparenz für Online-Vergleichsportale. Unakzeptabel ist für ihn, dass nicht deutlich erkennbar ist, welche Art von Vermittlung die Portale im einzelnen betreiben - besteht beispielsweise eine Registrierung als Versicherungsmakler oder -vertreter? „Für den Verbraucher muss klar erkennbar sein, wer ihm gegenübertritt. Nur ein versteckter Hinweis auf die Vermittlereigenschaft im Impressum reicht nicht aus.“ Der Staatssekretär fordert eine höhere Fairness zwischen den klassischen und Online-Vertriebskanälen.

Check24 wehrt sich

Die Verbraucherportale lassen den Vorwurf der Intransparenz nicht auf sich sitzen. Ein Pressesprecher des Marktführers äußert gegenüber der SZ: „Wir bei Check24 sagen seit vielen Jahren, dass wir nicht die Stiftung Warentest sind.“ Er führt diesbezüglich weiter aus, dass der Verbraucher auf der Homepage der Gesellschaft Informationen darüber erhalte, dass die Produktgeber eine Vergütung für die Vertragsvermittlung zahlen. „Auf unserer Seite steht klar und deutlich, dass wir Versicherungsmakler sind.“

Klage des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gegen Check24 Klage eingereicht und beruft sich dabei auf eine Beurteilung des Versicherungsfachmanns Prof. Schwintowski. Nach seiner Einschätzung ist die Transparenz ebenfalls nicht gegeben: „Alle Portale, die die Vermittlung von Versicherungen anbieten, geben vor Beginn der Beratung nicht die erforderlichen Statusinformationen, also ob sie Makler oder gebundener Vermittler sind. Und sie beschäftigen sich nicht mit den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kunden, so wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt.“ Des Weiteren werde den vorgeschriebenen Dokumentationspflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen. Ein Gerichtsurteil dazu steht noch aus.

Eigene Erfahrung

Generell ist es positiv, wenn sich der Verbraucher über Deckungsumfang und Preis bestimmter Produkte mit ein paar Mausklicks informieren kann. Ihm muss allerdings bewusst sein, dass er bei keinem dieser Onlinevermittler einen kompletten Vergleich der am Markt vorhandenen Tarife erhält. In einigen Bereichen kann man nicht auf einen persönlichen Ansprechpartner verzichten. Das gilt insbesondere bei der Vermittlung von komplexen Vertragsarten, wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wie soll bei einer Vorerkrankung über ein Internetportal eine Anfrage bei den jeweiligen Gesellschaften erfolgen? Schwierig gestaltet sich auch eine Unterstützung des Kunden im Schadensfall.

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

 

 

Kommentar 0
e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*