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Nov 24 2019

Kunden auf Strafzinsen vorbereiten

Der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) erstellte kürzlich ein brisantes Konzeptpapier, welches erläutert, wie man neue Kunden für Negativzinsen empfänglich machen kann. Für Bestandskunden erteilt der BVR ebenfalls Ratschläge.

Ankündigung von Negativzinsen ist ein heikles Thema

Die Ankündigung von Negativzinsen oder Verwahrentgelten (hört sich zwar besser an, ändert aber nichts an der Tatsache) ist für Kreditinstitute generell ein heikles Thema, vor allem dann, wenn es auch „normale Kunden“ einschließen soll. Ein beträchtlicher Teil der Betroffenen wird diese Maßnahme zum Anlass nehmen, die Geschäftsbeziehungen zu beenden. Als lachender Dritter gehen Banken hervor, die keine Strafzinsen verlangen oder sogar noch geringe Guthabenzinsen gewähren.

BVR rät zur äußersten Vorsicht

Der BVR rät seinen rund 900 Mitgliedern, die teilweise aufgrund der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen einführen wollen, mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Die Kunden sollten behutsam auf diesen Schritt vorbereitet werden. Wie das Handelsblatt berichtet, schlägt der Verband dafür einen Vier-Stufen-Plan vor. Nach eigenen Angaben liegt der Zeitung das interne Papier mit dem genannten Plan vor.

Vorschläge für Neukunden

In der Stufe 1 sollen Genossenschaftsbanken demnach die Öffentlichkeit für die Nullzinsphase sensibilisieren und auf die „grundsätzliche Möglichkeit einer Einführung von Negativzinsen“ vorbereiten, so das Handelsblatt unter Berufung auf das Konzeptpapier. Nach der Vorstufe ist es die Pflicht strafzinswilliger Institute, bei Neukonten Klauseln in die Geschäftsbedingungen für mögliche Negativzinsen einzubauen. Dabei ist es Aufgabe der Kundenberater das schwierige Thema vorbeugend anzusprechen. „Ein konkreter Negativzins wird jedoch noch nicht vereinbart“, zitiert die Zeitung Angaben aus dem Konzeptpapier.

Anfangs keine Strafzinsen auf Girokonten

Falls es aus geschäftsstrategischen Überlegungen dann doch unumgänglich ist, kommt es in der nächsten Stufe zur Einführung von Strafzinsen. Dies solle jedoch fallweise geschehen und insbesondere für Kunden mit hohen Einlagesummen gelten. Es wird den Kreditinstituten angeraten bei Neuabschlüssen „konkrete, individuelle Volumengrenzen festlegen, bei deren Überschreitung mit den Kunden Negativzinsen in individueller Höhe vereinbart werden“, zitiert das Handelsblatt. Der Verband rät, sich in vorbenannter Stufe nur auf Freibeträge dieser Art bei Girokonten zu verständigen. Bei Tagesgelder hingegen, solle es solche Freigrenzen nicht geben, sodass – so muss man die Ausführungen wohl verstehen – indes für jeden Betrag Verwahrentgelte erhoben werden.

Im nächsten Schritt sollen alle zahlen

Im darauffolgenden Schritt werden nun alle Kunden zur Kasse gebeten. „Im Neukundengeschäft werden Negativzinsen im gesamten Mengengeschäft angewandt, die Negativzinsen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen“, sieht das BVR-Konzept vor. Des weiteren legt man der einzelnen Genossenschaftsbank nahe, im Mengengeschäft mit Firmen- und Privatkunden Volumengrößen festzulegen, bei deren Überschreitung Negativzinsen greifen.

Ratschläge für Bestandskunden

Das Konzept des BVR umfasst auch bestehende Kunden. In der ersten Phase gilt es unverbindlich an das Thema Strafzinsen heranzuführen. Gekoppelt ist diese Information mit der Aufforderung eine Beratung, zwecks Umschichtung von Bargeldbeträgen in Investment-Alternativen, in Anspruch zu nehmen. Schlägt der Bankkunde dieses Angebot aus, ist das jeweilige Institut angewiesen, denjenigen anzuschreiben und „unverblümt“ auf mögliche Negativzinsen hinzuweisen.

Kein Zeitpunkt genannt

„Die Bank nennt hier kein Datum und auch keine Produkte, sondern sagt lediglich, dass sie gezwungen ist zu handeln“, zitiert das Handelsblatt aus der Handlungsempfehlung. Werden Einlagen trotz allem noch immer nicht umgeschichtet, soll der jeweilige Kunde eine Änderungskündigung erhalten. Leistet er Widerspruch, so solle er „per Kündigung aussortiert werden“, schreibt die Zeitung unter Berufung auf den BVR.

Tendenz unverkennbar

Bereits am 03.11.14 habe ich in einem Blogartikel über die Einführung von Strafzinsen durch die thüringische Skatbank berichtet. Damals glaubten fast alle Bankmanager es handle sich um ein Fehlsignal, diese an den Privatkunden weiterzuleiten. Doch fünf Jahre später zählen diese Worte nicht mehr. Die EZB wird und muss weiter an ihrer Nullzinspolitik festhalten, da einige EU-Staaten völlig überschuldet sind und schon geringe Darlehnszinsen die verheerenden Folgen einer Zahlungsunfähigkeit nach sich ziehen würden. Hierzulande liegt die gewaltige Summe von € 2,5 Billionen auf Bankkonten und die Kaufkraft schwindet durch die Inflation stetig; nun soll zukünftig dieses Verlustgeschäft durch Strafzinsen zusätzlich erhöht werden! Als Folge dessen kommt der deutsche Sparer am Thema Investmentanlagen nicht vorbei. Keine andere Anlageform sonst bietet die Möglichkeit, ohne Detailwissen und große Einmalbeträge die Möglichkeit Geld zu mehren.

 

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