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Fehler beim Immobilienkauf

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Jan 25 2019

 Fehler beim Immobilienkauf

Für viele Bürger bedeutet der Erwerb der eigenen vier Wände die größte Investition ihres Lebens. Doch damit der Kauf nicht in einer finanziellen Katastrophe endet, müssen einige grundsätzliche Punkte beachtet werden. An vielen Standorten, besonders in den Ballungszentren, ist die Nachfrage größer als das Angebot, dies hat zur Folge, dass attraktive Objekte meist schon nach kurzer Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen. Trotzdem sollten Interessenten umsichtig kalkulieren und ohne Zeitdruck handeln.

Im Anschluss finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fehler beim Immobilienkauf:

1. Fehlende Marktkenntnis

Wichtig ist, sich frühzeitig mit dem Markt am gewünschten Standort und den favorisierten Wohnlagen auseinander zu setzen, denn so besteht die Möglichkeit, Angebote qualitativ einzuordnen. Wer sich nicht informiert läuft Gefahr, Objekte überteuert zu kaufen. Greifen Sie notfalls auf einen Gutachter zurück, um auf Nummer sicher zu gehen.

2. Mangelnde Anzahl an Besichtigungen

Um den Blick für das Wesentliche zu bekommen, sollten unterschiedliche Objekte in größerer Anzahl besichtigt werden. Anzeigen in Printmedien oder dem Internet zeichnen häufig ein Bild, das der Realität nur zum Teil entspricht. Machen Sie sich die Mühe, das vermeintliche Wunschobjekt mehrmals anzuschauen und versuchen Sie dabei Schwachstellen objektiv zu erfassen.

3. Höhe der Gesamtkosten unterschätzt

Häufig lässt man außer Acht, dass beim Erwerb einer Immobilie neben dem Kaufpreis eine Reihe weiterer Kosten anfallen. Diese sind: Grundbucheintrag, Notargebühren, Grunderwerbsteuer und u.U. Maklergebühr, sowie Kosten für den Gutachter, falls dieser eingeschaltet wurde. Laut grober Faustregel machen die Erwerbskosten zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises aus und sind deshalb zwingend einzukalkulieren.

4. Modernisierungsbedarf verkannt

Bestandsimmobilien sind häufig preisgünstiger als Neubauten. Doch Vorsicht, viele Erwerber verkennen die Kostensituation, die eine Modernisierung, wie etwa Heizung, Rohrleitungen, Fenster und Dach, in Anspruch nimmt. Hinzu kommt die Wärmedämmung. Eine Immobilie, die nach dem 01. Februar 2002 erbaut oder seit diesem Zeitpunkt bereits einmal veräußert wurde, hat nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gewisse Kriterien zu erfüllen.

Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie bereits vor dem genannten Stichtag bewohnten, besteht keine Sanierungspflicht. Doch wird das Objekt nun veräußert, können dem Käufer immense Kosten entstehen. Denn mit dem Erwerb geht er die Verpflichtung ein, wahlweise die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen. Weiter müssen Warmwasser- und Heizungsleitungen im Keller isoliert, sowie Gas- und Ölheizungen – die älter als 30 Jahre sind – erneuert werden. Als Frist für diese Maßnahmen gilt eine Zeitdauer von zwei Jahren. Da diese Maßnahmen einen erheblichen Kostenfaktor darstellen, sollte der Käufer im eigenen Interesse den Aufwand dafür detailliert ermitteln, um so ein böses Erwachen zu vermeiden.

5. Eigenleistung falsch eingeschätzt

Um Kosten einzusparen wird oftmals beim Neubau oder der Sanierung einer Gebrauchtimmobilie ein Teil der notwendigen Arbeiten in Eigenregie übernommen. Hierbei überschätzen allerdings viele Käufer ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten. So stellen Tätigkeiten, wie etwa Wände streichen oder der Einbau einer Holzdecke, meist kein Problem dar, beim Umbau eines kompletten Badezimmers sieht das meist anders aus.

Zudem sind die anfallenden Arbeiten parallel zur beruflichen Tätigkeit durchzuführen, also im Regelfall am Abend oder am Wochenende. Häufig lässt sich dabei der zeitliche Aufwand nicht genau ermitteln, sodass Verzögerungen auftreten können. Das kann zu einer Erhöhung der Kosten führen, da die Eigenleistungen nicht zeitgerecht erbracht werden und sich der geplante Baufortschritt verzögert.

Noch ein Wort zum Schluss:
Achten Sie auf bedarfsgerechte Absicherungen – mehr dazu lesen Sie in meinem Blogartikel Baustellenversicherungen. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht auf den Käufer über, lässt sich jedoch außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen nach Eintrag in das Grundbuch kündigen. Ziehen Sie einen unabhängigen Experten hinzu, der den Sinn Sinn dieses Vertrages auf Fortführung prüft, oder ob es besser ist, den Anbieter zu wechseln. Auch personenbezogene Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sind von enormer Bedeutung.

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