Neuwert, Wiederbeschaffung und Zeitwertentschädigung
(1262 x gelesen)Neuwert, Wiederbeschaffung und Zeitwertentschädigung
Wer seiner Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung einen Schaden meldet, wird oftmals mit verschiedenartigen Fachbegriffen wie Neu- und Wiederbeschaffungswert oder Zeitwertentschädigung konfrontiert. Nicht selten entstehen dabei Missverständnisse - aber wie definieren sich diese Bezeichnungen? Nachfolgend nun eine Entschlüsselung dieser Begriffe aus der Versicherungswelt.
Neuwert
Unter der Bezeichnung Neuwert versteht man die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte, d.h. es betrifft den Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Er kann sowohl niedriger sein, als auch höher wie der ursprüngliche Kaufpreis ausfallen. Häufig spricht man vom Neuwert wenn es sich um das Produkt Hausratversicherung handelt - beispielsweise wenn nach einem Brand eine neue Wohnungseinrichtung angeschafft werden muss. Ebenfalls auf gleicher Basis leistet die Wohngebäudeversicherung.
Wiederbeschaffungswert
Bei der Kfz-Versicherung fällt häufig der Ausdruck Wiederbeschaffungswert. Hier geht es etwa in der Kaskoversicherung darum, dass man nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt bekommt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht in diesem Fall dem Händlerverkaufspreis - also
Schäden durch Umzughelfer
(6602 x gelesen)Schäden durch Umzugshelfer
Steht ein Umzug an, sind Bekannte gern gesehene Helfer. Wird jedoch bei einem solchen Freundschaftsdienst ein wertvoller Gegenstand beschädigt oder komplett zerstört, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf?
Gericht stellt Umzugshelfer von der Haftung frei
Ein Flachbildfernseher wurde beim Umzug beschädigt – ist das ein sogenannter Gefälligkeitsschaden? Laut diversen Gerichtsurteilen kann eine Person, die einen unentgeltlichen Hilfsdienst erbringt, bei einem Schaden nicht haftbar gemacht werden. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass der Geschädigte bei einem derartigen Vorfall den Helfer nicht in die Haftung nimmt und auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichtet.
Privathaftpflichtversicherung deckt Schadensfall
Wie wichtig der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist, darüber habe ich in meinen Blogartikeln bereits mehrfach hingewiesen. So können Schäden, die bei einem Umzug entstehen, langjährige Freundschaften gefährden. Prüfen Sie bei einem bestehenden Vertrag, ob Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind. Die Leistungen der Versicherer sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich geregelt – einige leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, andere verweisen auf eine Selbstbeteiligung in ihrem Vertrag. Details dazu finden sie im Bed