Mai 10 2016

Immobiliendarlehen – Widerrufsrecht aufgehoben

Der Bundestag hat im Februar das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Der für den Verbraucher wichtige Punkt bei dieser Entscheidung ist die Abschaffung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts für Kreditverträge bei fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Beschneidung des Verbraucherrechts

Die Möglichkeit vom Darlehensvertrag zurückzutreten wird damit nicht nur zeitlich begrenzt, sondern in vielen Fällen rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten gänzlich abgeschafft. Hiermit ist eine deutliche Schlechterstellung des Bürgers erfolgt und ihm wurde sein stärkstes Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, genommen.

Die Fristen im Überblick

- Bei Verträgen, die nach 21. März 2016 abgeschlossen wurden, beträgt die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung ein Jahr und 14 Tage.

- Für alle zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossenen Verträge gilt weiter das ewige Widerrufsrecht im Falle einer unkorrekten Widerrufsbelehrung.

- Altverträge aus der Zeit vom 02. November 2002 bis zum 10. Juni 2010  können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.

Letzte Chance

Immobilienbesitzer, die nur noch bis 21. Juni 2016 die Möglichkeit haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, um aus einem hoch verzinsten Vertrag zu kommen, müssen umgehend han

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