Rutschiges Laub auf Gehwegen – wann Harken Pflicht ist

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 07.11.2023 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen, können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.

Im Bereich der Straßen und Gehwege sind für die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinden zuständig. Die wiederum übertragen diese Pflicht üblicherweise per Satzung auf die Immobilienbesitzer. Und die Vermieter unter den Immobilienbesitzern geben die Räum- und Streupflicht dann wieder gern per Mietvertrag an ihre Mieter weiter.

Wann muss geräumt werden?

Werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Gehwege von Laub bzw. im Winter von Schnee und Eis befreit werden. Für die Wochenenden gilt die Zeit ab 9 Uhr. Während einer Abwesenheit muss ein Vertreter der R

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