Steht dem Gassigeher ein Schmerzensgeld zu?
(1764 x gelesen)Steht dem Gassigeher ein Schmerzensgeld zu?
Es hat sich folgender Fall ereignet: Seit Jahren geht eine Frau aus Gefälligkeit mit dem Hund ihres im Schichtdienst arbeitenden Nachbarn Gassi. Für alle Beiteiligten eine Win-win-Situation. Der Hund gilt als lieb und ruhig.
Katze in der Dämmerung
Über Jahre herrschte eitel Sonnenschein, bis der Hund eines Abends in der beginnenden Dämmerung eine Katze wahrnahm und seinem Jagdtrieb folgend, ihr versuchte nachzusetzen. Von dieser plötzlich auftretenden Aktion wurde die Frau völlig überrascht und zu Boden gerissen, wobei sie mit der Schulter auf die Bordsteinkante fiel.
Forderung auf Schadenersatz
Die Verletzung, die dieser Sturz verursachte war so schwer, dass die Frau seit diesem Zwischenfall in ihrer Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt ist. Aufgrund dessen forderte sie von ihrem Nachbarn Schadenersatz und Schmerzensgeld und wandte sich hierzu an das zuständige Landgericht Coburg.
Halter haftet grundsätzlich für Schäden
Grundsätzlich haftet der Hundehalter für den Schaden, der durch den Vierbeiner herbeigeführt wurde, so die Meinung der Richter. Dies gilt auch dann, wenn das Tier des Beklagten als gutmütig und ruhig beschrieben wird. Durch das unerwartete Folgen der Katze entstand eine Gefahr, die aus der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens resultierte.
Kein stillschweigender Haftungsve