Okt 27 2020

Solidaritätszuschlagersparnis-Rechner

Beim Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich "Soli" genannt, handelt es sich um einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführt wurde. Dies geschah, um neben den Kosten der deutschen Einheit, auch verschiedene Mehrbelastungen aus dem Konflikt am Golf zu bewältigen und um die Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa finanziell zu unterstützen.  

5,5 Prozent

Nunmehr seit 1995 setzt man den Soli unbefristet ein, um die immensen Ausgaben für die deutsche Einheit zu bestreiten. 1998  wurde der Satz auf 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftssteuer festgelegt. Sein Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. So bedurfte das Solidaritätszuschlaggesetz auch keiner Zustimmung durch den Bundesrat (Art. 105. 3 GG).

Für 90 Prozent fällt Soli weg

Für rund 90 Prozent aller Zahlenden fällt ab dem Jahr 2021 der Soli weg, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze wurde von heute € 972 auf € 16.956 der Steuerzahlung angehoben. Dies führt dazu, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von € 61.717 für Ledige künftig kein Soli mehr zu entrichten ist.

Milderungszone

Der neuen deutlich angehobenen Freigrenze schließt sich zusätzlich eine sog. Milderungszone an. Diese verhindert, dass sofort bei Überschre

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