Infos zur betrieblichen Krankenversicherung und Restschuldversicherung
Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen.
Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.
Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis € 44 im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.
Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?
Viele Kreditk
Teure Restschuldversicherung
(9325 x gelesen)Teure Restschuldversicherungen
Das Grundprinzip der Restschuldversicherung klingt einleuchtend – der Darlehensnehmer sichert Risiken wie Tod, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit mit einer Police ab, wenn er infolge dessen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sie wird im Kreditvertrag an das Kreditinstitut abgetreten. Tritt der Leistungsfall ein, tilgt die Versicherung die noch offene Restschuld des Darlehens bzw. zahlt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten. Im Regelfall wird dabei der Beitrag der Restschuldversicherung als Einmalbetrag erhoben und in die Kreditsumme mit eingerechnet. Die monatliche Darlehensrate beinhaltet somit den Beitrag der Versicherung.
Verträge lückenhaft und überteuert
Mittlerweile ist diese Art Versicherungsvertrag jedoch in die negativen Schlagzeilen geraten. Das liegt einerseits am lückenhaften Schutz, denn der Versicherungsschutz tritt erst nach einer gewissen Wartezeit in Kraft, so sind zum Beispiel Unfallfolgen und bereits bekannte Vorerkrankungen im Regelfall in den ersten 24 Monaten von der Leistung ausgeschlossen. Zum anderen wird der hohe Beitrag kritisiert. Mit diesem Thema und vor allem mit der Höhe der Provision für vermittelte Restschuldversicherungen beschäftigte sich vor geraumer Zeit die Politik - allerdings ohne zählbares Ergebnis.
Bafin untersucht Höhe der Pro