Nachwuchs in Sicht? Was bei der Krankenversicherung für das Kind zu beachten ist

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 13.03.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Werdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?

    Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm

    Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.

    Ob Eltern ihr Kind privat

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    Wechsel von der PKV in die GKV: Alle sagen, das geht nicht. Oder doch?

    Privat krankenversichert zu sein, hat nicht immer nur Vorteile. Auch wenn in vielen Fällen der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer noch besser ist als der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind vor allem die im Alter steigenden Beiträge eine Last, die einige Versicherungsnehmer nur schwer tragen können. Deshalb stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen eine Rückkehr in die GKV noch möglich ist?

    Ein Beitrag von Stephan Michaelis, Rechtsanwalt Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (https://kanzlei-michaelis.de/) – veröffentlicht am 04.08.2022. Ich bedanke mich bei der Kanzlei Michaelis den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Wechsel in GKV angeblich nicht möglich

    Nach meiner persönlichen Einschätzung hat sich in Deutschland die Meinung in der Bevölkerung gebildet, dass ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Diese Auffassung ist jedoch nicht richtig. Richtig ist es hingegen, dass es nur nach wenigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist, eine solche „Rückkehr“ in die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen.

    Bestimmt sind auch Sie schon auf die Frage angesprochen worden, wie man denn den hohen Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicher

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    PKV-Vorurteile im Faktencheck - die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 23.11.2021 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Gute Leistungen, dafür aber im Alter unerschwinglich teuer und für Familien sowieso überflüssig - die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Aber stimmen diese weit verbreiteten Stereotype wirklich? Hier kommen die Fakten zu fünf hartnäckigen Mythen.

    Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.

    Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln

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    Starker Anstieg der Rücklagen für Pensionen und Beihilfen

    Der Bund muss immer mehr Geld für Pensionen und Beihilfen seiner Beamte zurücklegen. Auf knapp € 809 Milliarden summieren sich die Kosten im Jahr 2019, wie die Vermögensrechnung des Bundes zeigt. Dies bedeutet einen Anstieg um € 51 Milliarden gegenüber dem Vorjahr, wie kürzlich im Handelsblatt zu lesen war. Die Reserven der Länder und Kommunen sind hierbei nicht mit eingerechnet.

    53 Prozent mehr Rücklagen im Fünfjahresvergleich

    Die kürzlich veröffentlichten Zahlen sind brisant, da die Rückstellungen und somit auch die Belastung der Steuerzahler, seit Jahren exorbitant stark ansteigen. Im Fünfjahresvergleich erhöhten sich die Rücklagen um € 281 Milliarden Euro, was einem Plus von 53 Prozent entspricht.

    Zahlen beziehen sich nur auf Bundes-Bedienstete

    Bei diesen Geldern sind allerdings längst nicht alle Beamte eingerechnet: Es handelt sich nur um die Rücklagen für die gut 280.300 Bundesbediensteten, sowie weiteren 590.500 Versorgungsempfänger des Bundes. In diesen Zahlen nicht erfasst sind Beamte der Sozialversicherung, sowie die für Länder und Kommunen tätig sind. Insgesamt machen die Bundes-Bediensteten nur rund ein Drittel aller Beamten und Pensionäre aus.

    Anstieg bei Rücklagen für Pensionen und PKV-Beihilfezahlungen

    Die gesamten Rücklagen von teilen sich folgendermaßen auf - bei de

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      Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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