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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Juli 07 2016

Pflegestärkungsgesetz II reicht nicht aus

Im vergangenen Jahr wurde das „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften“ (PGS II) verabschiedet. Nach Aussagen aus Regierungskreisen, soll damit eine neue Basis für die Pflege hierzulande geschaffen worden sein. Von „Meilenstein“ und „Quantensprung“ ist die Rede. Ein Teil des neuen Regelwerks trat bereits Anfang des Jahres in Kraft und somit können ab sofort Pflegebedürftige und deren Angehörige umfangreiche Beratungen und Kurse beanspruchen. Die wesentlichen Änderungen gelten allerdings erst ab  01. Januar 2017.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Die bisherigen drei Pflegestufen, samt der sogenannten Pflegestufe 0, werden in fünf Pflegegrade (PG) umgewandelt:

Überleitungstabelle gemäß PSG II

Pflegestufe bis 2016   Pflegegrade ab 2017
- 1
EA* 2
I 2
I + EA* 3
II 3
II + EA* 4
III 4
III + EA* 5
III Härtefall 5
III Härtefall + EA*  5

*EA = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (etwa durch Demenz)


Neue Grundlagen der Einstufung

Eine Neueinstufung darf zu keiner Leistungsverschlechterung führen. Es besteht nunmehr ein geändertes Begutachtungsverfahren für neue Pflegefälle und die Beantragung einer höheren Einstufung

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