So funktioniert die Kurzzeitpflege
(2502 x gelesen)So funktioniert die Kurzzeitpflege
Manchmal können Pflegebedürftige für einige Wochen nicht in den eigenen vier Wänden leben. Stattdessen müssen sie in dieser Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Pflegeversicherung hilft in diesen Fällen mit der sogenannten Kurzzeitpflege. Wer diese Pflege bekommen kann und wo sie beantragt wird, erfahren Sie hier.
Gründe für Pflege auf Zeit
Es gibt viele Gründe, warum eine pflegebedürftige Person eine vollstationäre Pflege auf Zeit beanspruchen muss. Das kann sein, weil die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftrat und im eigenen Heim noch einige Umbauten vorgenommen werden müssen. Auch, wenn sich die Krankheit verschlimmert, vielleicht ein oder zwei Pflegegrade hinzukommen und für ein paar Wochen eine intensivere Betreuung notwendig ist, kann dafür eine professionelle Pflege in einer Einrichtung ratsam sein. Oft wird dieses Angebot zur Überbrückung genutzt, wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein geeigneter Platz gefunden wurde.
Wer kann Kurzzeitpflege beantragen?
Wer mindestens den Pflegegrad 2 vorweist und für einen gewissen Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, kann mit einer finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse rechnen. Diese als Kurzzeitpflege bezeichnete Heimunterbringung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Maximal 56 Tage pro Jahr,